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Finanzielle Unterstützung der Vereine 2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Neverin
Datum2026-04-22
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beabsichtigt die ortsansässigen Vereine finanziell zu unterstützen. Die Gewährung der Zuwendungen setzt einen entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung sowie eine ordnungsgemäße und vollständige Antragsstellung durch den jeweiligen Verein voraus. Aktuell liegen die Anträge folgender Vereine beim Amt Neverin vor: Feuerwehr Woggersin e. V. (Antrag vom 28.02.2026, Posteingang 17.03.2026) Kultur- und Wirtschaftszentrum Woggersin e. V. (Antrag vom 25.02.2026, Posteingang 17.03.2026) Sportverein Woggersin e. V. (Posteingang 17.03.2026) Der Ablauf des Förderverfahrens bleibt unverändert. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf Antrag des Vereins in einer Summe. Der Antrag muss Angaben zum Verein, zur Bankverbindung (keine Auszahlung an Privatpersonen) sowie zum Verwendungszweck und Finanzbedarf enthalten. Die Mittelverwendung ist spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres nachzuweisen. Bei verspäteter Abrechnung, nicht vollständiger oder nicht zweckentsprechender Verwendung behält sich die Gemeinde eine (Teil-)Rückforderung vor. Die Zuwendungen dienen der Förderung von Maßnahmen mit Mehrwert für möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere für Veranstaltungen, Vereinsequipment und öffentliche Feste. Weitere finanzielle Beteiligungen der Gemeinde sind ausgeschlossen. Mitwirkungsverbot Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung folgenden Vereinen finanzielle Zuwendungen für das Jahr 2026 bereitzustellen: Feuerwehr Woggersin e.V. in Höhe von …………………………….. € Sportverein Woggersin e.V. in Höhe von …………………………….. € Kultur- und Wirtschaftszentrum Woggersin e.V. in Höhe von …………………………….. € (Lücken bitte füllen) Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage der eingereichten und geprüften Anträge. Die Zuwendungsempfänger werden verpflichtet, die Mittelverwendung fristgerecht bis zum 31. März 2027 gegenüber dem Amt Neverin nachzuweisen.

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