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Änderung zur Festlegung der Schutzziele für die Gefahrenarten Brand, Technische Hilfeleistung, Gefahrstoffeinsatz und radiologische Gefahren sowie Wassernotfälle als Anforderung an die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Woggersin - Fahrzeuganpassung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Neverin |
| Datum | 2026-04-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Mit Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V, an 21.12.2015, sind die Gemeinden unter Beteiligung der Feuerwehren verpflichtet, Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Der Brandschutzplan bildet die Grundlage zur Erstellung eines Personals-, Fahrzeug- und Löschwasserkonzeptes. Der Plan dient der Aktualisierung der Alarm- und Ausrückordnung für die Feuerwehren. Gemessen an den durch die Gemeindevertretung festzulegenden Schutzzielen, kann ein vertretbares monetäres Verhältnis zwischen den Schutzgütern (Mensch, Tier, Umwelt, Sachwerte) und dem zu leistenden Aufwand (Anforderung an die Feuerwehr) sichergestellt werden.
Damit die Gemeinde die Anforderung an die Feuerwehr definieren kann, sind Schutzziele festzulegen. Die festzulegenden Schutzziele stehen im engen Zusammenhang mit dem Gefährdungspotential des Gemeindegebietes. Die Schutzziele in der Gefahrenabwehr beschreiben wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet werden soll. Die Gemeinde muss eigenständig Schutzziele für bestimmte denkbare Szenarien definieren und über das Schutzniveau entscheiden.
Die Gemeinde legt die Mindeststärke sowie Eintreffzeit für die Einheiten der Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle fest und entscheidet, bei welcher Anzahl der Einsatzkräfte diese Kriterien erfüllt sein sollen (Erreichungsgrad). Aus der Schutzzielfestlegung ergeben sich die erforderlichen Standorte von Feuerwehrhäusern und deren Ausstattung mit Fahrzeugen.
Am 10.03.2021 wurden die Schutzziele mit der Fahrzeugausstattung LF 10 inkl. TH-Zusatzbeladung und MTW beschlossen. Die Fahrzeugausstattung ist zu ändern auf HLF 10 und MTW.
Die Änderungen zur den festgelegten Schutzzielen der Gefahrenarten Brandereignis, Technische Hilfeleistung, Abwehr von Umweltgefahren (Gefahrstoffeinsatz) und Wassernotfällen sind in der Anlage aufgeführt.
Mitwirkungsverbot:
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Änderung der Fahrzeugausstattung auf HLF 10 und MTW für die am 10.03.2021 beschlossenen Schutzzielen der Gefahrenarten Brandereignis, Technische Hilfeleistung, Abwehr von Umweltgefahren (Gefahrstoffeinsatz) sowie Wassernotfällen.
Text aus PDF extrahiert