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Änderung des Grundsatzbeschlusses zur Fahrzeugbeschaffung der Freiwilligen Feuerwehr Woggersin – Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Neverin
Datum2026-04-22
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Auf Veranlassung der Gemeinde/Feuerwehr fand am 18.03.2026 ein erneutes Sondierungsgespräch mit dem Landesamt für Brand-, Polizei und Katastrophenschutz in Schwerin statt. Es werden alle Vor- und Nachteile zwischen Beschaffung eines Einsatzfahrzeuges LF 10 inkl. TH-Zusatzbeladung und einem HLF 10 besprochen. Die Anforderungen an die Freiwillige Feuerwehr haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Neben der klassischen Brandbekämpfung nehmen Einsätze der Technischen Hilfeleistung, insbesondere bei Verkehrsunfällen und Unwetterlagen, kontinuierlich zu. Das ursprünglich geplante Löschgruppenfahrzeug LF 10 mit zusätzlicher Beladung für Technische Hilfeleistung stellt keine normierte Fahrzeuglösung dar und ist in Bezug auf Beladung nachteilig. Ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 hingegen bietet eine normgerechte und standardisierte Kombination aus Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsausstattung, einen fest definierten und einsatztaktisch abgestimmten Beladungsumfang und verbesserte Einsatzmöglichkeiten als Erstangriffsfahrzeug bei Bränden und Technischen Hilfeleistungen. Die Beschaffung eines HLF 10 stellt somit eine zukunftssichere und taktisch sinnvolle Lösung dar. Die Gesamtkosten für das HLF10 inkl. beizustellendem TH-Rettungssatz und Funktechnik belaufen sich auf ca. 563.500 €. Für die Beschaffung Einsatzfahrzeug und TH- Rettungssatz wurden seitens des Landkreises MSE bereits Fördermittel in Höhe von 183.559,50 € bewilligt. Das Land stellt vorerst 147.320 € in Aussicht. Eine Erhöhung wird beantragt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht. Die Gemeindevertretung möge den Grundsatzbeschluss zur Beschaffung LF 10 mit TH-Zusatzbeladung aufheben und die Beschaffung eines DIN-gerechten HLF10 aus der Landesbeschaffung beschließen. Des Weiteren die Abnahmeerklärung zum LF 10 zurückziehen und gegenüber dem Land die Abnahme eines HLF 10 erklären. Die Abnahmeerklärung zum HLF 10 ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Mitwirkungsverbot Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt in ihrer heutigen Sitzung den bestehende Grundsatzbeschluss vom 10.03.2021/Ergänzung vom 21.02.2024 zur Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 mit Zusatzbeladung für Technische Hilfeleistung aufzuheben. Statt Dessen beschließt die Gemeinde die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 aus der Landesbeschaffung in Anlehnung an die DIN 14530-26. Die Gemeinde wird die Abnahmeerklärung für das LF 10 zurückziehen und gegenüber dem Land die Abnahme eines HLF 10 entsprechend der beigefügter Anlage erklären. Des Weiteren wird die Gemeinde die Anpassung der Brandschutzbedarfsplanung bezogen auf die Fahrzeugbeschaffung – HLF 10 vornehmen. Die Verwaltung wird beauftragt die Anpassung der Förderanträge vorzunehmen.

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