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Beschluss zur Erstellung einer Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen (Grünflächensatzung)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Neverin
Datum2026-04-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Auf der Sitzung der Gemeindevertretung Staven vom 29.01.2026 wurde die Problematik des Parkens auf Grünflächen thematisiert. Hintergrund ist, dass die bestehenden Parkverbotsschilder rechtlich nicht auf die betroffenen Grünflächen anwendbar sind. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass entsprechende Regelungen über den Erlass einer Grünflächensatzung getroffen werden können. Eine solche Satzung ermöglicht es unter anderem, das Parken auf bestimmten Grünflächen rechtsverbindlich zu untersagen. Hierfür ist es erforderlich, der Satzung Kartenmaterial beizufügen, in dem die betroffenen Flächen entsprechend gekennzeichnet sind. Darüber hinaus können in einer Grünflächensatzung auch weitere Regelungen zur Nutzung und zum Schutz öffentlicher Grünflächen getroffen werden. Als Beispiel ist dieser Vorlage die Grünflächensatzung einer anderen Gemeinde des Amtsbereichs als Anlage beigefügt. Die Gemeindevertretung wird gebeten, festzulegen, welche Sachverhalte in einer möglichen Grünflächensatzung geregelt werden sollen. Anschließend wird ein Satzungsentwurf erarbeitet und der Gemeindevertretung in einer der nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Mitwirkungsverbot Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen (Grünflächensatzung) zu beauftragen. In der Satzung soll insbesondere folgender Sachverhalt geregelt werden: - das Verbot des Parkens auf bestimmten öffentlichen Grünflächen - die konkrete Festlegung der betroffenen Flächen anhand von Kartenanlagen Die Gemeindevertretung legt fest, dass folgende Inhalte Bestandteil der Satzung werden sollen: (Hier bitte durch die Gemeindevertretung ergänzen.)

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