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Inkrafttreten des Beschlusses VO-36-BZ-26-592 vom 17.03.2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Neverin
Datum2026-05-19
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Am 17.03.2026 hat die Gemeindevertretung Sponholz einen Beschluss über die Anpassung der Nutzungsgebühren für die Turnhalle Sponholz auf Grundlage einer Benutzungs- und Entgeltordnung gefasst. Eine Regelung zum Inkrafttreten wurde dabei nicht getroffen. Zur rechtssicheren Umsetzung ist ein Datum für das Inkrafttreten festzulegen. Mitwirkungsverbot Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Sponholz beschließt, dass der am 17.03.2026 gefasste Beschluss (VO-36-BZ-26-592) über die „Anpassung der Nutzungsgebühren für die Turnhalle Sponholz auf Grundlage einer Benutzungs- und Entgeltordnung“ zum 01.09.2026 in Kraft tritt.

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