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Bestätigung des Nutzungskonzeptes zum Erhalt und funktionalen Aufteilung der Freiwilligen Feuerwehr Sponholz/Rühlow an den Standorten Sponholz und Rühlow
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Neverin |
| Datum | 2026-05-19 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Auf Anforderung der HFUK hat die Gemeinde Sponholz, unter anderem für das Bauvorhaben FGH Rühlow (Minimalvariante), ein Nutzungskonzept zum Erhalt und funktionalen Aufteilung der Freiwilligen Feuerwehr Sponholz/Rühlow an den Standorten Sponholz und Rühlow, vorzulegen.
Das Konzept wurde in Zusammenarbeit zwischen Wehführung, dem Bürgermeister und Verwaltung ausgearbeitet.
Für die weitere Planung und Erarbeitung des Bauantrages für das Feuerwehrgerätehaus Rühlow, musste das Nutzungskonzept der HFUK bereits vorgelegt werden. Daher haben die Wehrführung, der Bürgermeister und 1. Stellvertreter das Konzept bereits bestätigt.
Die Bestätigung durch die Gemeindevertretung wird hiermit nachgeholt.
Mitwirkungsverbot
Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz bestätigt das Nutzungskonzept zum Erhalt und funktionalen Aufteilung der Freiwilligen Feuerwehr Sponholz/Rühlow an den Standorten Sponholz und Rühlow, in der vorliegenden Fassung.
Text aus PDF extrahiert