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Änderung zur Festlegung der Schutzziele für die Gefahrenarten Brand, Technische Hilfeleistung, Gefahrstoffeinsatz und radiologische Gefahren sowie Wassernotfälle als Anforderung an die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Sponholz - Anpassung Fahrzeug IST - Stand und Soll-Stand

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Neverin
Datum2026-05-19
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Mit Änderung des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V, an 21.12.2015, sind die Gemeinden unter Beteiligung der Feuerwehren verpflichtet, Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan beschreibt das durch die Gemeinde gewollte und von ihr verantwortete Sicherheitsniveau der Gemeinde. Zudem analysiert der Brandschutzbedarfsplan die in der Gemeinde vorhandenen Gefahrenpotentiale und die Fähigkeit der Feuerwehr zu ihrer Bekämpfung. Kernthema des BBP sind die darin festgelegten Schutzziele. Schutzziele definieren das angestrebte Sicherheitsniveau einer Gemeinde, indem sie festlegen, welche Brand- und Gefahrenszenarien in welcher Zeit mit wie viel Personal/Gerät durch die Feuerwehr bewältigt werden sollen. Weiterhin ergeben sich aus der Schutzzielfestlegung die erforderlichen Standorte von Feuerwehrhäusern und deren Ausstattung mit Fahrzeugen. Die erforderliche Fahrzeugausstattung (Soll- Stand) ergibt sich gemäß Verwaltungsvorschrift zur Erstellung von Brandschutzbedarfsplanungen aus der Ermittlung der Gefährdungs- und Ausrüstungsstufe der Gefahrenarten Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung, Gefahrstoffeinsatz- und radiologische Gefahren und Wassernotfälle im Gemeindegebiet. Durch die Plausibilitätsprüfung des Landkreises und nach Abstimmung mit den angrenzenden Gemeinden wurden für die Gemeinde Sponholz die Fahrzeuge HLF 20 oder LF 20 mit TH-Zusatzbeladung, TLF und MTW als Mindestausstattung ermittelt. (SOLL) Am 04.11.2020 fasst die Gemeindevertretung den Beschluss die Schutzziele den Gefahrenarten Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung, Abwehr von Umweltgefahren (Gefahrstoffeinsatz) und Wassernotfalleinsätzen mit dem Fahrzeugpark TLF und 2 MTW zu bewältigen. Mit der Entscheidung der Gemeinde für den Standort Rühlow den Mannschaftstransportwagen (MTW) gegen ein Tragkraftspritzenfahrzeug – Wasser (TSF-W) zu ersetzen, ist die Fahrzeugausstattung zur Bewältigung der Schutzziele in den vorher benannten Gefahrenarten auf TLF 3000, MTW und TSF-W anzupassen. Damit einhergehend wird der Fahrzeug- IST – Stand und Soll – Stand für den Standort Rühlow von MTW auf TSF-W zu korrigieren. Die Änderungen zur den festgelegten Schutzzielen der Gefahrenarten Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung, Abwehr von Umweltgefahren (Gefahrstoffeinsatz) und Wassernotfällen sind in der Anlage aufgeführt. Mitwirkungsverbot: Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Anpassung der am 04.11.2020 festgelegten Einsatzmittel (Fahrzeuge) zur Bewältigung der Schutzziele, von TFL und 2 MTWs auf TLF, MTW und TSF-W.

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