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Finanzielle Zuwendungen an Vereine 2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Neverin
Datum2026-06-08
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Sachverhalt: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt die ortsansässigen Vereine auch 2026 wieder finanziell zu unterstützen. Die Gewährung der Zuwendungen setzt einen entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung sowie eine ordnungsgemäße und vollständige Antragsstellung durch den jeweiligen Verein voraus. Aktuell (Stand 21.04.2026) liegen folgende Anträge beim Amt Neverin vor: Interessenverein Luftfahrt Neuenkirchen e. V. (Antrag vom 20.04.2026, Posteingang 20.04.2026) Der Ablauf des Förderverfahrens bleibt unverändert. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf Antrag des Vereins in einer Summe. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: • Vereinsadresse + Name des Vorsitzenden • Bankverbindung (keine Auszahlung an Privatpersonen) • Bezeichnung des Projekts (Zweck der Zuwendung) inkl. dem dafür vorgesehenen Finanzbedarf • Begründung der Notwendigkeit des Zuschusses (Zweckdienlichkeit) Die Mittelverwendung ist spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres nachzuweisen. Bei verspäteter Abrechnung, nicht vollständiger oder nicht zweckentsprechender Verwendung behält sich die Gemeinde eine (Teil-)Rückforderung vor. Die Zuwendungen dienen der Förderung von Maßnahmen mit Mehrwert für möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere für Veranstaltungen, Vereinsequipment und öffentliche Feste. Weitere finanzielle Beteiligungen der Gemeinde sind ausgeschlossen. Mitwirkungsverbot Wer annehmen muss nach § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der oder dem Vorsitzenden des Gremiums anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie oder er sich in dem für die Öffentlichkeit bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Gemeindevertretung in nichtöffentlicher Sitzung unter Ausschluss der betroffenen Person nach deren Anhörung. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung folgenden Vereinen finanzielle Zuwendungen für das Jahr 2026 bereitzustellen: Gemeindewohl- und Feuerwehrförderverein Alexander Wachlin e.V. in Höhe von ………………………… € Interessenverein Luftfahrt e.V. Neuenkirchen in Höhe von ………………………… € Sport- und Freizeitverein Ihlenfeld e.V. in Höhe von ………………………… € Sportverein Friedrich Ludwig Jahn Neuenkirchen e.V. in Höhe von ………………………… € Ortsgruppe der Volkssolidarität Ihlenfeld in Höhe von ………………………… € (Lücken bitte füllen und weitere Zuschüsse ggf. gesondert aufführen) Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage der eingereichten und geprüften Anträge. Die Zuwendungsempfänger werden verpflichtet, die Mittelverwendung fristgerecht bis zum 31. März 2027 gegenüber dem Amt Neverin nachzuweisen.

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