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Haushaltsplanung 2026/2027 a) Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 b) Investitionsübersicht der Ortsgemeinde Mehlbach
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
4. Haushaltsplanung 2026/2027
a) Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
b) Investitionsübersicht der Ortsgemeinde Mehlbach
Sachverhalt- und Rechtslage:
Im Haushaltsplanentwurf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 sind folgende Veranschlagungen
getroffen:
1. im Ergebnishaushalt 2026 2027
der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.477.725,00 € 2.487.745,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.376.080,00 € 2.403.855,00 €
der Jahresüberschuss auf + 101.645,00 € + 83.890,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
+ 170.765,00 € + 156.360,00 €
Ein- und Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 650.840,00 € 450.000,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 934.500,00 € 722.500,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
- 283.660,00 € - 272.500,00 €
Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
+ 112.895,00 € + 116.140,00 €
Finanzierungstätigkeit auf
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite wird im Haushaltsjahr 2026 auf 283.660 €
und im Haushaltsjahr 2027 auf 272.500 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr
2026 auf 1.720.000 € und für das Haushaltsjahr 2027 auf 1.830.000 € festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat stimmt
a) gemäß §§ 24, 32 Abs. 2 i.V.m. 64, 86 und 95 ff. GemO vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473,475), der Haushaltssatzung
und dem Haushaltsplan mit seinen Anlagen, in der Fassung des vorliegenden Entwurfs, für die
Haushaltsjahre 2026 und 2027
und
b) aufgrund von § 4 Abs. 12 GemHVO vom 18. Mai 2006 (GVBl. S. 203), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 13. Dezember 2023 (GVBl. S. 409), der vorliegenden Investitionsübersicht für die
Jahre 2026 bis 2029 zu.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschlussvorschlag wurde mit 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig
angenommen.
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