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Haushaltsplanung 2026/2027 a) Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 b) Investitionsübersicht der Ortsgemeinde Heiligenmoschel
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg |
| Datum | 2026-06-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
3. Haushaltsplanung 2026/2027
a) Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
b) Investitionsübersicht der Ortsgemeinde Heiligenmoschel
Sachverhalt- und Rechtslage:
Im Haushaltsplanentwurf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 sind folgende Veranschlagungen
getroffen:
1. im Ergebnishaushalt 2026 2027
der Gesamtbetrag der Erträge auf 930.255,00 € 959.725,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 916.615,00 € 957.700,00 €
der Jahresüberschuss auf + 13.640,00 € + 2.025,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
+ 58.560,00 € + 50.315,00 €
Ein- und Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.240.785,00 € 622.500,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.635.050,00 € 1.063.840,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
- 394.265,00 € - 441.340,00 €
Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
+ 335.705,00 € + 391.025,00 €
Finanzierungstätigkeit auf
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite wird im Haushaltsjahr 2026 auf 394.265 €
und im Haushaltsjahr 2027 auf 441.340 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr
2026 auf 800.000 € und für das Haushaltsjahr 2027 auf 530.000 € festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat stimmt
a) gemäß §§ 24, 32 Abs. 2 i.V.m. 64, 86 und 95 ff. GemO vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2024 (GVBl. S. 473,475), der Haushaltssatzung
und dem Haushaltsplan mit seinen Anlagen, in der Fassung des vorliegenden Entwurfs, für die
Haushaltsjahre 2026 und 2027
und
b) aufgrund von § 4 Abs. 12 GemHVO vom 18. Mai 2006 (GVBl. S. 203), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 13. Dezember 2023 (GVBl. S. 409), der vorliegenden Investitionsübersicht für die
Jahre 2026 bis 2029 zu.
Beratung und Beschlussfassung:
Nach einleitenden Worten von Ortsbürgermeister Mühlberger übergibt dieser das Wort an den
anwesenden Kämmerer der Verbandsgemeindeverwaltung Otterbach-Otterberg, Herrn Rott. Herr
Rott stellt nunmehr dem Ortsgemeinderat, in Anknüpfung an das in der vorangegangenen Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vorgetragene, weiter die geplanten Investitionen der
Haushaltsjahre 2026 und 2027 vor, informiert über verschiedene Eckpunkte (u.a. über die
Verschuldungssituation) des vorliegenden Haushaltswerkes und beantwortet die aufgeworfenen
Fragen.
Nach dem keine Fragen mehr offen sind, stimmt der Ortsgemeinderat sodann der vorliegenden
Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan mit seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027
ebenso zu, wie der Investitionsübersicht für die Jahre 2026 bis 2029.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigte: 9
Ja-Stimmen: 9 offene Abstimmung
Hinweis: Nach Beendigung dieses Tagesordnungspunktes verlässt Herr Link, von der
Redaktion Rheinpfalz, die Sitzung (20.15 Uhr).
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