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Jahresabschluss der Ortsgemeinde Mehlbach 2020 a) Beratung und Empfehlungsbeschluss zur Feststellung Jahresergebnis (vorsorglich) b) Beratung und Empfehlungsbeschluss zur Erteilung der Entlastung (vorsorglich)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Otterbach-Otterberg
Datum2026-06-11
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3. Jahresabschluss der Ortsgemeinde Mehlbach 2020 a) Beratung und Empfehlungsbeschluss zur Feststellung Jahresergebnis (vorsorglich) b) Beratung und Empfehlungsbeschluss zur Erteilung der Entlastung (vorsorglich) Sachverhalt- und Rechtslage: Der Jahresabschluss der Ortsgemeinde Mehlbach 2020 wird mit allen Anlagen zur Prüfung vorgelegt. Die Belegprüfung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Finanzierung: ./. Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat: a) den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Mehlbach für das Jahr 2020 festzustellen und b) der damaligen Ortsbürgermeisterin (Gabi Fliege), den damaligen Beigeordneten (Gunter Mühlberger und Gerhard Siegfried), soweit sie einen Geschäftsbereich geleitet oder die Ortsbürgermeisterin vertreten haben, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu erteilen Beratung und Beschlussfassung: Der Vorsitzende teilt mit, dass die Bilanz von ihm und Frau Zinsmeister schwerpunktmäßig in den Bereichen „Rückstellungen“ sowie „Verbindlichkeiten“ geprüft wurde und sich dabei keine Beanstandungen ergeben haben. Die vorgenommene Belegprüfung ergab ebenfalls keine Beanstandungen. Im Anschluss daran beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss Folgendes: a) dem Ortsgemeinderat Mehlbach wird empfohlen, den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Mehlbach für das Jahr 2020 festzustellen. Abstimmungsergebnis: Der Beschlussvorschlag wurde mit 3 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig angenommen. c) dem Ortsgemeinderat Mehlbach wird empfohlen, der damaligen Ortsbürgermeisterin (Gabi Fliege), den damaligen Beigeordneten (Gunter Mühlberger und Gerhard Siegfried), soweit sie einen Geschäftsbereich geleitet oder die Ortsbürgermeisterin vertreten haben, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Der Beschlussvorschlag wurde mit 3 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig angenommen.

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