Startseite › Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg › Antrag
Ausbau des Wirtschaftsweges Fl.-Nr. 1156, Gemarkung Katzweiler, im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Mehlbach
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg |
| Datum | 2026-06-10 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
6. Ausbau des Wirtschaftsweges Fl.-Nr. 1156, Gemarkung Katzweiler, im Rahmen des
Flurbereinigungsverfahrens Mehlbach
Sachverhalt- und Rechtslage:
In der Nachbargemarkung Mehlbach soll in den nächsten Jahren ein
Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden.
Ziel des Verfahrens ist unter anderem die Verbesserung der ländlichen Infrastruktur durch
Ausbau von Wirtschaftswegen.
Die Ausführungskosten hierfür werden zurzeit sehr hoch (85%) mit öffentlichen Mitteln von
Bund, Land und EU bezuschusst.
Es bestünde für die OG Katzweiler die Möglichkeit, sich mit dem Gemarkungsteil
nordwestlich der L 388 und östlich der B 270 (ca. 100 Hektar) an diesem Verfahren zu
beteiligen. In diesem Rahmen ist der bedarfsgerechte Ausbau inklusive geregelter
Wasserführung des gemarkungsübergreifenden Verbindungsweges „Kreuzweg“
(Wirtschaftswegeflurstück Nr. 1156) von der Einfahrt zur Firma Becker in Richtung Mehlbach
zu gleichen Konditionen möglich. Dadurch können dessen Unterhaltungskosten für die
Gemeinde dauerhaft reduziert werden.
Der Wirtschaftsweg soll auf eine Breite von 3,5 m zzgl. beidseitig jeweils 0,5 m Bankett
ausgebaut werden. Für den Ausbau werden Kosten in Höhe von ca. 300 € je laufendem
Meter veranschlagt. Bei einer Ausbaulänge von 1 km ist demnach mit Gesamtkosten von
rund 300.000 € zu rechnen. Dies entspricht einem Eigenanteil der Ortsgemeinde in Höhe von
45.000 €. Die in der Anlage rot markierte Linie stellt eine Länge von knapp 1,4 km dar. Dies
entspricht Gesamtkosten in Höhe von 420.000 € (Eigenanteil der Ortsgemeinde: 63.000 €).
Als Anlage ist ein möglicher Ausbauabschnitt des Wirtschaftsweges beigefügt. Die rote Linie
stellt dabei den Verlauf des Wirtschaftsweges, die grünen Linien die Gemarkungsgrenzen
dar. Die Ratsmitglieder werden gebeten darzustellen, für welchen Bereich bzw. für welche
Länge des Wirtschaftsweges sich die Ortsgemeinde im Rahmen des
Flurbereinigungsverfahrens beteiligen möchte. Eine Verlängerung des Ausbaus bis zur L 388
wäre ebenfalls denkbar.
Zurzeit liegt der Wirtschaftsweg an einigen Stellen nicht auf Flurstück 1156, sodass eine
Neuordnung der Flurstücke sinnvoll wäre. Das DLR rechnet damit, ab ca. 2029 Baurecht zu
erlangen. Mit dem Ausbau ist entsprechend erst in einigen Jahren zu rechnen.
Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss des Ortsgemeinderates, dass:
• der vorgenannte Gemarkungsteil am Flurbereinigungsverfahren Mehlbach
hinzugefügt werden soll
• der nicht durch Zuschüsse abgedeckte Anteil der Ausführungskosten (15%) durch die
Ortsgemeinde übernommen wird und
• die Ortsgemeinde den Kreuzweg zum Abschluss der Flurbereinigung wieder ins
Eigentum übernimmt und sich zu dessen Unterhaltung verpflichtet.
Finanzierung:
Es stehen zurzeit keine Finanzmittel zur Verfügung. Die Finanzierungsfrage ist hierzu nicht
geklärt.
Beschlussvorschlag:
a) Das Gremium beschließt, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, mit dem
Wirtschaftswegeflurstück Nr. 1156 am Flurbereinigungsverfahren Mehlbach
teilzunehmen.
b) Das Gremium beschließt, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, dass der nicht
durch Zuschüsse abgedeckte Anteil der Ausführungskosten (15 %) durch die
Ortsgemeinde übernommen wird.
c) Das Gremium beschließt, dass die die Ortsgemeinde den Kreuzweg zum Abschluss
der Flurbereinigung wieder ins Eigentum übernimmt und sich zu dessen Unterhaltung
verpflichtet.
d) Das Gremium beschließt, den Wirtschaftsweg auf folgender Wegelänge auszubauen:
--------------------------------------------------------------------------
Beratung und Beschlussfassung:
a) Das Gremium beschließt, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, mit dem
Wirtschaftswegeflurstück Nr. 1156 am Flurbereinigungsverfahren Mehlbach teilzunehmen.
b) Das Gremium beschließt, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, dass der nicht durch
Zuschüsse abgedeckte Anteil der Ausführungskosten (15 %) durch die Ortsgemeinde übernommen
wird.
c) Das Gremium beschließt, dass die die Ortsgemeinde den Kreuzweg zum Abschluss der
Flurbereinigung wieder ins Eigentum übernimmt und sich zu dessen Unterhaltung verpflichtet.
d) Das Gremium beschließt, den Wirtschaftsweg (vorab durch Begehung festgelegt)
vorbehaltlich auf 1,4 km auszubauen
Abstimmungsergebnis zu a) Beratung und Beschlussfassung
Der Beschlussvorschlag wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig
angenommen.
Abstimmungsergebnis zu b) Beratung und Beschlussfassung
Der Beschlussvorschlag wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig
angenommen.
Abstimmungsergebnis zu c) Beratung und Beschlussfassung
Der Beschlussvorschlag wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig
angenommen.
Abstimmungsergebnis zu d) Beratung und Beschlussfassung
Der Beschlussvorschlag wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig
angenommen.
Text aus PDF extrahiert