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Ausbau des Wirtschaftsweges Fl.-Nr. 1156, Gemarkung Katzweiler, im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Mehlbach

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Otterbach-Otterberg
Datum2026-06-10
DatenstufeNur Ergebnisse
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6. Ausbau des Wirtschaftsweges Fl.-Nr. 1156, Gemarkung Katzweiler, im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Mehlbach Sachverhalt- und Rechtslage: In der Nachbargemarkung Mehlbach soll in den nächsten Jahren ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden. Ziel des Verfahrens ist unter anderem die Verbesserung der ländlichen Infrastruktur durch Ausbau von Wirtschaftswegen. Die Ausführungskosten hierfür werden zurzeit sehr hoch (85%) mit öffentlichen Mitteln von Bund, Land und EU bezuschusst. Es bestünde für die OG Katzweiler die Möglichkeit, sich mit dem Gemarkungsteil nordwestlich der L 388 und östlich der B 270 (ca. 100 Hektar) an diesem Verfahren zu beteiligen. In diesem Rahmen ist der bedarfsgerechte Ausbau inklusive geregelter Wasserführung des gemarkungsübergreifenden Verbindungsweges „Kreuzweg“ (Wirtschaftswegeflurstück Nr. 1156) von der Einfahrt zur Firma Becker in Richtung Mehlbach zu gleichen Konditionen möglich. Dadurch können dessen Unterhaltungskosten für die Gemeinde dauerhaft reduziert werden. Der Wirtschaftsweg soll auf eine Breite von 3,5 m zzgl. beidseitig jeweils 0,5 m Bankett ausgebaut werden. Für den Ausbau werden Kosten in Höhe von ca. 300 € je laufendem Meter veranschlagt. Bei einer Ausbaulänge von 1 km ist demnach mit Gesamtkosten von rund 300.000 € zu rechnen. Dies entspricht einem Eigenanteil der Ortsgemeinde in Höhe von 45.000 €. Die in der Anlage rot markierte Linie stellt eine Länge von knapp 1,4 km dar. Dies entspricht Gesamtkosten in Höhe von 420.000 € (Eigenanteil der Ortsgemeinde: 63.000 €). Als Anlage ist ein möglicher Ausbauabschnitt des Wirtschaftsweges beigefügt. Die rote Linie stellt dabei den Verlauf des Wirtschaftsweges, die grünen Linien die Gemarkungsgrenzen dar. Die Ratsmitglieder werden gebeten darzustellen, für welchen Bereich bzw. für welche Länge des Wirtschaftsweges sich die Ortsgemeinde im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens beteiligen möchte. Eine Verlängerung des Ausbaus bis zur L 388 wäre ebenfalls denkbar. Zurzeit liegt der Wirtschaftsweg an einigen Stellen nicht auf Flurstück 1156, sodass eine Neuordnung der Flurstücke sinnvoll wäre. Das DLR rechnet damit, ab ca. 2029 Baurecht zu erlangen. Mit dem Ausbau ist entsprechend erst in einigen Jahren zu rechnen. Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss des Ortsgemeinderates, dass: • der vorgenannte Gemarkungsteil am Flurbereinigungsverfahren Mehlbach hinzugefügt werden soll • der nicht durch Zuschüsse abgedeckte Anteil der Ausführungskosten (15%) durch die Ortsgemeinde übernommen wird und • die Ortsgemeinde den Kreuzweg zum Abschluss der Flurbereinigung wieder ins Eigentum übernimmt und sich zu dessen Unterhaltung verpflichtet. Finanzierung: Es stehen zurzeit keine Finanzmittel zur Verfügung. Die Finanzierungsfrage ist hierzu nicht geklärt. Beschlussvorschlag: a) Das Gremium beschließt, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, mit dem Wirtschaftswegeflurstück Nr. 1156 am Flurbereinigungsverfahren Mehlbach teilzunehmen. b) Das Gremium beschließt, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, dass der nicht durch Zuschüsse abgedeckte Anteil der Ausführungskosten (15 %) durch die Ortsgemeinde übernommen wird. c) Das Gremium beschließt, dass die die Ortsgemeinde den Kreuzweg zum Abschluss der Flurbereinigung wieder ins Eigentum übernimmt und sich zu dessen Unterhaltung verpflichtet. d) Das Gremium beschließt, den Wirtschaftsweg auf folgender Wegelänge auszubauen: -------------------------------------------------------------------------- Beratung und Beschlussfassung: a) Das Gremium beschließt, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, mit dem Wirtschaftswegeflurstück Nr. 1156 am Flurbereinigungsverfahren Mehlbach teilzunehmen. b) Das Gremium beschließt, vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung, dass der nicht durch Zuschüsse abgedeckte Anteil der Ausführungskosten (15 %) durch die Ortsgemeinde übernommen wird. c) Das Gremium beschließt, dass die die Ortsgemeinde den Kreuzweg zum Abschluss der Flurbereinigung wieder ins Eigentum übernimmt und sich zu dessen Unterhaltung verpflichtet. d) Das Gremium beschließt, den Wirtschaftsweg (vorab durch Begehung festgelegt) vorbehaltlich auf 1,4 km auszubauen Abstimmungsergebnis zu a) Beratung und Beschlussfassung Der Beschlussvorschlag wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig angenommen. Abstimmungsergebnis zu b) Beratung und Beschlussfassung Der Beschlussvorschlag wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig angenommen. Abstimmungsergebnis zu c) Beratung und Beschlussfassung Der Beschlussvorschlag wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig angenommen. Abstimmungsergebnis zu d) Beratung und Beschlussfassung Der Beschlussvorschlag wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig angenommen.

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