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Neufassung Beitragssatzung KiTa-Verpflegung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Otterbach-Otterberg
Datum2026-06-10
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4. Neufassung Beitragssatzung KiTa-Verpflegung Sachverhalt- und Rechtslage: Durch die aktuell gültige Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahmen an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung vom 14.12.2023, in Kraft seit 01.01.2024 erfolgt auch eine Nachkalkulation der Kosten für die Verpflegung innerhalb der KiTa Regenbogen. Die Nach- sowie die Prognosekalkulation ist als Anlage beigefügt. Die notwendigen Anpassungen sind in der ebenfalls beigefügten Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Katzweiler über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahmen an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der kommunalen Kindertagesstätte „Regenbogen“ vom xx.xx.2026 in roter Schrift markiert. Der Satzungsentwurf beinhaltet den Vorschlag der Verwaltung entsprechend der Prognosekalkulation wie folgt: § 3 Höhe der Verpflegungsbeiträge (1) Die Höhe des Beitragssatzes beträgt: a) Mittagsverpflegung 4,70 € je Essen b) Gemeinsames Frühstück 8,00 € je Monat (2) Die Höhe der Verpflegungsbeiträge wird jährlich im Rahmen einer Nachkalkulation durch die Verwaltung überprüft und gegebenenfalls entsprechend angepasst. (3) Zukünftige Veränderungen des Beitragssatzes werden durch den Ortsgemeinderat festgelegt. § 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.08.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 14.12.2023 außer Kraft. Finanzierung: Durch die Anpassung der Beitragssätze wird eine annähernde Kostendeckung bei den Verpflegungskosten auf Grundlage der vorliegenden Kostenkalkulation erreicht. Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung der Beitragssatzung zum 01.08.2026. Beratung und Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung der Beitragssatzung zum 01.08.2026. Abstimmungsergebnis: Der Beschlussvorschlag wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig angenommen.

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