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Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Ortsgemeinde Otterbach; Abschluss einer Vereinbarung über den Ausbau der L 389

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Otterbach-Otterberg
Datum2026-06-01
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3. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Ortsgemeinde Otterbach; Abschluss einer Vereinbarung über den Ausbau der L 389 Sachverhalt- und Rechtslage: Der Ausbau der L 389 (Otterstraße) in der Ortsdurchfahrt Otterbach wird als Gemeinschaftsmaßnahme vom Land Rheinland-Pfalz, der Ortsgemeinde Otterbach, der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg und den Werken der Verbandsgemeinde Otterbach- Otterberg durchgeführt. Die öffentliche Ausschreibung und Vergabe an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter, die STRABAG AG aus Sprendlingen, ist bereits erfolgt. Der Titel 2 (Wasser) beträgt brutto 527.115,86 € und der Titel 3 (Kanal) beträgt brutto 624.104,54 €. Seitens der Werke der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg (Wasser- und Kanalwerk) werden die Wasserversorgungsanlagen und die Entwässerungsanlagen erneuert. In der beigefügten Vereinbarung und deren Anlagen ist unter anderem der Gegenstand, die Durchführung und die Kostentragung der Vereinbarungspartner geregelt. Finanzierung: Insbesondere aus der Anlage 1 – Kostenerstattung der Ver- und Entsorgungsträger für die ersparte Wiederherstellung, Anlage 1.1 – Ermittlung der Kostenerstattung der ersparten Wiederherstellung für Ver- und Entsorgungsträger (Wasser), Anlage 1.2 – Ermittlung der Kostenerstattung der ersparten Wiederherstellung für Ver- und Entsorgungsträger (Kanal) und Anlage 5 – Ermittlung der Verwaltungskostenpauschale des Ver- und Entsorgungsträgers ergeben sich unsere finanziellen Verpflichtungen. Beschlussvorschlag: Es ergeht der Beschlussvorschlag, die beigefügte Vereinbarung mit den Anlagen abzuschließen. Beratung und Beschlussfassung: Vom Vorsitzenden wird der Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage erläutert. Nach kurzer Beratung ergeht der Vorschlag die Vereinbarung über den Ausbau der L 389 in der Ortsgemeinde Otterbach abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Der Beschlussvorschlag wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig angenommen.

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