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Genehmigung von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Otterbach-Otterberg
Datum2026-05-06
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5. Genehmigung von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO Sachverhalt- und Rechtslage: Gem. § 94 Abs. 3 GemO ist es der Ortsgemeinde erlaubt, zur Erfüllung Ihrer Aufgaben (…) Spenden anzunehmen; die Entscheidung hierüber ist durch den Ortsgemeinderat zu treffen. Dafür sind diesem sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen, insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Ortsgemeinde Niederkirchen und dem Geber. Der Kerweverein Heimkirchen, vertreten durch Herrn Luca Christmann, hat der Ortsgemeinde Niederkirchen am 13.03.2026 eine zweckgebundene Geldspende in Höhe von 339,85 € als Zuschusss für den Kauf einer Holzküche (Zuschuss zur Zahlung der Rechnung) für den Kindergarten in Niederkirchen gewährt. . Ein Beziehungsverhältnis zwischen dem Geber und der Ortsgemeinde Niederkirchen ist nicht bekannt. Über die Annahme der Spende ist nunmehr durch den Ortsgemeinderat Niederkirchen zu entscheiden. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Annahme der Spende. Nach Annahme der Spende wird der Betrag in Höhe von 339,85 € auf der Buchungsstelle 3652- 414900 verbucht. Finanzierung: Beschlussvorschlag: Beratung und Beschlussfassung: Der Gemeinderat Niederkirchen beschließt die Annahme der Geldspende. Abstimmungsergebnis: Der Beschlussvorschlag wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig angenommen. Hinweis: Das Ratsmitglied, Mohr Carsten, hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

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