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Dorfbudget 2025 + 2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg |
| Datum | 2026-03-26 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
1. Dorfbudget 2025 + 2026
Sachverhalt- und Rechtslage:
Der Ortsgemeinde steht im Rahmen des Dorfbudgets für das Haushaltsjahr 2025 ein Restbetrag in
Höhe von 1.500 € zur Verfügung. Dieser Betrag wurde ordnungsgemäß in das Haushaltsjahr 2026
übertragen.
Zusätzlich stehen der Ortsgemeinde im Haushaltsjahr 2026 weitere 1.500 € aus dem Dorfbudget
zur Verfügung, sodass insgesamt 3.000 € zur Verwendung bereitstehen.
Die Mittel aus dem Haushaltsjahr 2025 müssen gemäß den Förderbestimmungen spätestens
bis zum 30.06.2026 abgerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Vorlage der
entsprechenden Rechnungen und Belege.
Die Förderung aus dem Dorfbudget soll insbesondere Projekte unterstützen, die der
Dorfgemeinschaft zugutekommen und das ehrenamtliche Engagement vor Ort stärken.
Damit eine fristgerechte Abrechnung erfolgen kann, sind die Rechnungen und Belege zu den
umgesetzten Maßnahmen spätestens bis zum 15.06.2026 in Kopie bei der
Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen, damit diese rechtzeitig in den
Verwendungsnachweis aufgenommen werden können.
Finanzierung:
Für Maßnahmen im Rahmen des Dorfbudgets stehen folgende Mittel zur Verfügung:
• Restmittel Dorfbudget 2025: 1.500 €
• Dorfbudget 2026: 1.500 €
Gesamtbudget: 3.000 €
Die Finanzierung der beschlossenen Maßnahmen erfolgt aus diesen Mitteln.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Dorfbudget 2025
(Restmittel) sowie aus dem Dorfbudget 2026 in Höhe von insgesamt 3.000 € für Maßnahmen
zu verwenden, die der Dorfgemeinschaft zugutekommen und das ehrenamtliche Engagement
im Ort stärken.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden
Rechnungen und Nachweise spätestens bis zum 15.06.2026 bei der
Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden, damit eine fristgerechte Abrechnung der
Mittel aus dem Jahr 2025 bis zum 30.06.2026 gewährleistet werden kann.
Beratung und Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt mit dem zur Verfügung stehenden Budget den Boden im Saal des
Bürgerhauses zu erneuern und die dort vorhandenen Lampen durch neue LED-Leuchten zu
ersetzen.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschlussvorschlag wurde mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig
angenommen.
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