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Jahresabschluss der Ortsgemeinde Niederkirchen 2022 a) Feststellung Jahresergebnis b) Erteilung der Entlastung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg |
| Datum | 2026-03-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
4. Jahresabschluss der Ortsgemeinde Niederkirchen 2022
a) Feststellung Jahresergebnis
b) Erteilung der Entlastung
Sachverhalt- und Rechtslage:
Der Jahresabschluss der Ortsgemeinde Niederkirchen 2022 wurde am 02.12.2025 durch den
Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Neben der Belegprüfung wurden im Rahmen der Sonderprüfung die Bereiche „Forderungen“ und
„Sonderposten“ genauer betrachtet.
Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Aus dem Jahresabschluss 2022 ergaben sich die
folgenden Werte:
Jahr 2022: Jahr 2021: Veränderung:
Eigenkapital: 3.112.869,94 € 2.890.735,16 € 222.134,78 €
Verbindlichkeiten: 1.322.576,54 € 1.681.246,09 € -358.669,55 €
aus Investitionskrediten: 881.823,48 € 1.316.507,55 € -434.684,07 €
aus Lieferungen & Leistungen: 93.066,62 € 46.621,38 € 46.445,24 €
aus Transferleistungen: 0,00 € 3.793,63 € -3.793,63 €
gegen den sonstigen öffentlichen Bereich: 344.372,85 € 310.669,73 € 33.703,12 €
sonstige Verbindlichkeiten: 3.313,59 € 3.653,80 € -340,21 €
Bilanzsumme: 8.953.138,47 € 9.056.496,17 € -103.357,70 €
davon Anlagevermögen: 8.344.952,58 € 8.556.324,42 € -211.371,84 €
davon Umlaufvermögen: 602.718,96 € 495.196,28 € 107.522,68 €
Investitionstätigkeit: 24.240,84 € -52.473,28 € 76.714,12 €
Auszahlungen: 363.231,83 € 148.897,44 € 214.334,39 €
Einzahlungen: 387.472,67 € 96.424,16 € 291.048,51 €
Saldo Ergebnishaushalt: 222.134,78 € 147.823,96 € 74.310,82 €
Erträge: 2.953.158,09 € 2.834.778,31 € 118.379,78 €
Aufwendungen: 2.731.023,31 € 2.686.954,35 € 44.068,96 €
Der vom Vorsitzenden unterzeichnete Prüfbericht ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat einstimmig beschlossen, dem Ortsgemeinderat zu
empfehlen, den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Niederkirchen 2022 in der vorliegenden Form
festzustellen sowie dem damaligen Ortsbürgermeister (Wolfgang Pfleger) sowie den damaligen
Beigeordneten (Marco Neu, Gundel Schäfer und Horst Ullinger), soweit sie einen Geschäftsbereich
geleitet oder den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister und den
Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu
erteilen.
Finanzierung:
Entfällt.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt
a) den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Niederkirchen 2022 festzustellen und
b) dem Ortsbürgermeister Wolfgang Pfleger sowie den damaligen Beigeordneten (Marco Neu,
Gundel Schäfer und Horst Ullinger), soweit sie einen Geschäftsbereich geleitet oder den
Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der
Verbandsgemeinde (Martin Müller, Hans-Peter Spohn und Brigitte Hörhammer), soweit diese
Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu erteilen.
Hinweis: Bei der Beratung und Beschlussfassung ist darauf zu achten, dass die zu entlastenden
Personen gemäß § 22 Abs. 1 GemO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen sind.
Das Gleiche gilt für deren Angehörige i. S. d. §22 Abs. 2 GemO.
Die Beschlüsse sind getrennt abzustimmen!
Der Vorsitz für diesen Tagesordnungspunkt wurde durch das Ratsmitglied Helmut Degen geleitet.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschlussvorschlag a) wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig
angenommen.
Hinweis:
Bei Beratung und Beschluss waren die Ratsmitglieder Pfleger, Wolfgang und Schäfer, Gundel und
Ullinger, Horst wegen Sonderinteresse nach § 22 GemO ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschlussvorschlag b) wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig
angenommen.
Hinweis:
Bei Beratung und Beschluss waren die Ratsmitglieder Pfleger, Wolfgang und Schäfer, Gundel und
Ullinger, Horst wegen Sonderinteresse nach § 22 GemO ausgeschlossen.
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