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Jahresrechnung Ortsgemeinde Frankelbach 2022 a) Feststellung Jahresergebnis b) Erteilung der Entlastung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Otterbach-Otterberg
Datum2026-01-28
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3. Jahresrechnung Ortsgemeinde Frankelbach 2022 a) Feststellung Jahresergebnis b) Erteilung der Entlastung Sachverhalt- und Rechtslage: Der Jahresabschluss der Ortsgemeinde Frankelbach 2022 wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss am 11.12.2025 mit allen Anlagen zur Prüfung vorgelegt. Neben den jährlichen Prüfinhalten und der Belegprüfung, wurden als Sonderprüfung die Bereiche Aktive Rechnungsabgrenzung, Passive Rechnungsabgrenzung und Eigenkapital genauer betrachtet. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Vom Vorsitzenden wurde ein Prüfbericht angefertigt, der als Anlage beigefügt ist. Beschlussvorschlag: Der Ortsgemeinderat beschließt: a) den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Frankelbach 2022 festzustellen und b) dem damaligen Ortsbürgermeister Hans-Peter Spohn, dem damaligen Ortsbeigeordneten Michael Jung, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu erteilen. Hinweis: Bei der Beschlussfassung ist darauf zu achten, dass die damaligen Bürgermeister/Verbandsvorsteher und deren Vertreter sowie deren Angehörige im Sinne des § 22 Abs. 2 GemO von der Beschlussfassung gem. § 22 GemO auszuschließen sind. Abstimmungsergebnis: Der Beschlussvorschlag wurde mit 3 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig angenommen. Hinweis: Bei Beratung und Beschluss waren die Ratsmitglieder Jung, Michael und Spohn, Thomas und Spohn, Hans-Peter wegen Sonderinteresse nach § 22 GemO ausgeschlossen.

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