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Ausbau der Straßen "Im Pfarrhof" und "Rosenstraße "; Auftragsvergabe
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg |
| Datum | 2025-12-03 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
2. Ausbau der Straßen "Im Pfarrhof" und "Rosenstraße "; Auftragsvergabe
Sachverhalt- und Rechtslage:
Die Ausschreibung für den Straßenausbau „Im Pfarrhof“ und „Rosenstraße“ wird derzeit vom
Ingenieurbüro Klages und den Verbandsgemeindewerken vorbereitet und soll im November
veröffentlicht werden.
Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt über die Vergabestelle der Verbandsgemeinde als
öffentliche Ausschreibung, bei welcher qualifizierte Firmen teilnehmen können.
Nach erfolgter Submission werden die Unterlagen von der Vergabestelle und dem Ingenieurbüro
sowohl förmlich als auch inhaltlich geprüft und im Anschluss der Auftrag an den wirtschaftlichsten
Bieter erteilt.
Um alle Fristen (Absageschreiben, Einspruchsfristen, Auftragsvergabe) einhalten zu können, soll
der Vorsitzende in der heutigen Sitzung vom Ortsgemeinderat ermächtigt werden, den Auftrag an
den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Ebenso soll der Vorsitzende ermächtigt werden,
unvermeidbare Nachträge während des Baus zu beauftragen, deren Kosten sich im Rahmen der
genehmigten Haushaltsmittel bewegen, um Bauverzögerungen zu vermeiden.
Der Ortsgemeinderat wird sowohl über die Auftragsvergabe an die Baufirma, als auch später über
Nachträge, in der jeweils nächstfolgenden Sitzung informiert.
Vor Start der Baumaßnahme (März 2026) soll Anfang des Jahres 2026 eine Bürgerversammlung
stattfinden, in welcher die betroffenen Anlieger über die Art und Dauer der Baumaßnahme informiert
werden sollen.
Finanzierung:
Mittel in Höhe der geschätzten Baukosten stehen unter Maßnahme 5411-096300-6-723 und
5411-096300-16-723 im genehmigten Haushalt zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium ermächtigt den Vorsitzenden, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Ebenso soll der Vorsitzende ermächtigt werden, unvermeidbare Nachträge während des Baus zu
beauftragen, deren Kosten sich im Rahmen der genehmigten Haushaltsmittel bewegen, um
Bauverzögerungen zu vermeiden.
Beratung und Beschlussfassung:
Gemäß Beschlussvorschlag beschließt das Gremium den Ortsbürgermeister entsprechend zu
ermächtigen.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschlussvorschlag wurde mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen einstimmig
angenommen.
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