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Beratung und Beschlussfassung zur Entscheidung des Hauptausschusses zum B-Plan Nr. 8 „Solarpark Groß Laasch II“ der Gemeinde Groß Laasch hier: Anforderung einer Stellungnahme gemäß § 4 Absatz 1 BauGB. Mitteilung des Umfangs und Detailierungsgrades der Umweltprüfung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Ludwigslust-Land
Datum2023-09-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen. Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Laasch hat in öffentlicher Sitzung vom 05.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 „Solarpark Groß Laasch II“ beschlossen. Mit Antrag vom 24.03.2022 hat die Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG bei der Gemeinde Groß Laasch beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes "Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Groß Laasch II“ zielt auf die Errichtung einer ca. 4,9 ha großen Freiflächenphotovoltaikanlage inmitten von Waldflächen, westlich der Ortslage Groß Laasch, nordöstlich der Gemeinde Ludwigslust, etwa 850 m westlich der Bundesautobahn A 14 und direkt östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Groß Laasch“ ab. Der Planungsraum des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 8 „Solarpark Groß Laasch II“ befand sich zunächst innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 7. Dieser wurde auf Grund der zunächst fehlenden Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung auf seine derzeitige Ausbreitung, die Konversionsfläche einer ehemaligen Abbaufläche, reduziert. Der Geltungsbereich umfasst Flächen, welche momentan landwirtschaftlich genutzt werden. Der Planungsraum befindet sich nordöstlich der Stadt Ludwigslust, westlich der Ortslage Groß Laasch, etwa 850 m westlich verläuft die Autobahn A 14 und direkt östlich angrenzend an den B-Plan Nr. 7 „Solarpark Groß Laasch“. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Fläche von etwa 4,9 ha. Er erstreckt sich auf einen Teil der Flurstücke 648/2 und 649/1 in der Gemarkung Groß Laasch, Flur 1. Durch die Nachbargemeinde wurde für die Antwort eine Frist bis zum 08.09.2023 gesetzt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde Wöbbelin keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen. Da bis zum 08.09.2023 keine Sitzung der Gemeindevertretung vorgesehen war, wurde die Entscheidung dem Hauptausschuss der Gemeinde Wöbbelin vorgelegt. Die Entscheidung des Hauptausschusses bedarf der nachträglichen Billigung. Beschlussvorschlag: Die Beschlussfassung des Hauptausschusses vom 22.08.2023 (siehe Anlage) über die Stellungnahme der Gemeinde Wöbbelin zum Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Groß Laasch II“ der Gemeinde Groß Laasch wird hiermit nachträglich gebilligt. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.

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