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Beratung und Beschlussfassung zur Entscheidung des Hauptausschusses zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Laasch für den Bereich „Solarpark Groß Laasch II“ hier: Anforderung einer Stellungnahme gemäß § 4 Absatz 1 BauGB. Mitteilung des Umfangs und Detailierungsgrades der Umweltprüfung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Ludwigslust-Land
Datum2023-09-21
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen. Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Laasch hat in der Sitzung vom 05.04.2022 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Solarpark Groß Laasch II“ beschlossen. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Groß Laasch II“. Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft soll in ein sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ geändert werden. Die Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG hat bei der Gemeinde Groß Laasch die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt. Die mit den Bauleitplanverfahren angestrebten Investitionsabsichten verfolgen das Ziel, Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen mit geringfügigen landwirtschaftlichen Ertragsvermögen zu entwickeln. Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erzeugung von Solarstrom, angrenzend an eine Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen. Hierfür liegen der Gemeinde bereits konkrete Investitionsabsichten vor. Demnach sollen durch den Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Groß Laasch II“ etwa 4,9 ha für die Erzeugung von Solarenergie vorbereitet werden. Der wirksame Flächennutzungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.03.1999 stellt den Planungsraum als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die geplante Nutzung als sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ im Sinne von § 11 Abs. 2 BauNVO lässt sich deshalb nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln. Insofern soll der Flächennutzungsplan der Gemeinde Groß Laasch gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Laasch liegt westlich der Ortslage Groß Laasch und nordöstlich der Stadt Ludwigslust. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,9 ha und erstreckt sich auf einen Teilbereich des Flurstücks 648/2 in der Gemarkung Groß Laasch Flur 1. Durch die Nachbargemeinde wurde für die Antwort eine Frist bis zum 08.09.2023 gesetzt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde Wöbbelin keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen. Da bis zum 08.09.2023 keine Sitzung der Gemeindevertretung vorgesehen war, wurde die Entscheidung dem Hauptausschuss der Gemeinde Wöbbelin vorgelegt. Die Entscheidung des Hauptausschusses bedarf der nachträglichen Billigung. Beschlussvorschlag: Die Beschlussfassung des Hauptausschusses vom 22.08.2023 (siehe Anlage) über die Stellungnahme der Gemeinde Wöbbelin zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Groß Laasch für den Bereich „Solarpark Groß Laasch II“ wird hiermit nachträglich gebilligt. Die Dringlichkeit der Entscheidung wird anerkannt.

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