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Schluss mit dem Dauerskandal am Steglitzer Kreisel: Das Bezirksamt soll die Adler Group zum Bauen bewegen
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Steglitz-Zehlendorf (Berlin) |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, der Adler Group aufgrund des seit Jahren fehlenden Baufortschritts am Steglitzer Kreisel, die Baugenehmigung für alle Bauvorhaben am Sockel (inkl. Parkhaus) und Turm zu entziehen.
Begründung:
Im Jahr 2017 ging der Steglitzer Kreisel in den Besitz der CG Gruppe über. Bis 2020 sollten im Büroturm rund 330 Wohnungen entstehen, der Sockelbereich sollte vollständig neu für Gewerbe entwickelt werden. Nach nur minimalen Baufortschritten wurde das Projekt 2020 von der Consus Real Estate übernommen, die wenig später in der neu gegründeten Adler Group aufging. Diese kündigte den Sommer 2024 als neuen Fertigstellungstermin an. In den letzten fünf Jahren ist kaum etwas auf der Großbaustelle passiert. Der Steglitzer Kreisel ist ein überregional bekanntes Monument des Stillstands. Sichtbare Fortschritte blieben aus – dafür wuchs die Liste der Rechtfertigungen seitens der Adler Group stetig an: Erst waren es allgemeine „technische Gründe“, dann „unvorhersehbare Herausforderungen“ aufgrund der Pandemie, dann „konkrete Witterungsverhältnisse“, „branchenweite Materialknappheit“, „gestörte Lieferketten“, der „Krieg in der Ukraine“ und dann „Personalknappheit“, die ein Vorankommen angeblich unmöglich machten. Später hieß es immer wieder, man mache große Fortschritte, die aber so technisch seien, dass man sie nicht sehen könne. Dann plötzlich musste man nach Jahren noch „komplexe bautechnische Zusammenhänge“ zwischen Sockel und Turm verstehen. Fünf Jahre nach Übernahme durch die Adler Group muss nüchtern festgestellt werden: Eine nachvollziehbare, kontinuierliche Bautätigkeit hat nicht stattgefunden. Der Kreisel ist weiterhin mehr Rohbau als Wohn- oder Geschäftsturm. Die Adler Group will das Gebäude auch ganz offensichtlich nicht mehr entwickeln, sondern verkaufen. Wie zuletzt vermutet wurde, könnte dies sogar als sogenannter Share-Deal erfolgen – also unter Umgehung der Grunderwerbssteuer. Insgesamt ist ein Punkt erreicht, an dem sich die öffentliche Hand nicht weiter an der Nase herumführen lassen darf. Der Adler Group ist aufgrund fehlender Bemühungen und ausbleibenden Baufortschritts die Baugenehmigung zu entziehen! Nach dem Willen der Antragsteller sollte sich das Land Berlin selbst als Käufer ins Spiel bringen. Ziel muss es sein, das Gebäude als Wohn- und Büroturm und den Sockelbereich als gewerbliche Fläche in öffentlicher Hand zu entwickeln. Auch eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung ist denkbar: Der Kreisel könnte neben Sozialwohnungen eine dringend benötigte zweite Gemeinschaftsschule, eine dauerhafte Kältehilfe-Einrichtung und – wie einst – Teile der Bezirksverwaltung aufnehmen. Damit würden ein Schulneubau, die aufwendige Sanierung der Kältehilfe-Einrichtung in Wannsee und Teile des geplanten Rathausneubaus in Zehlendorf entfallen. Diese Ersparnisse sind den Kosten einer Kreiselentwicklung gegenüberzustellen – so ergibt sich eine deutlich veränderte wirtschaftliche Bewertung. In diese Bewertung muss auch der einzigartige Standort des Steglitzer Kreisels einbezogen werden. Ein derart hervorragend erschlossenes Areal im Herzen von Steglitz wird es auf sehr lange Zeit nicht mehr auf dem Immobilienmarkt geben.
Der Antrag wurde am 04.11.2025 in der 38. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Adler Group mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass der Turm des „Steglitzer Kreisels“ zügig fertiggestellt wird. Hierzu sind sämtliche bestehenden Handlungsoptionen und Auflagen nach dem Baugesetzbuch, der Berliner Bauordnung sowie weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften umfassend zu prüfen und – soweit rechtlich möglich – gegenüber der Adler Group oder den von ihr beauftragten Unternehmen konsequent anzuwenden und durchzusetzen. Der BVV ist über den Fortgang im Stadtplanungsausschuss mindestens alle zwei Sitzungen zu berichten.
Begründung:
Im Jahr 2017 ging der Steglitzer Kreisel in den Besitz der CG Gruppe über. Bis 2020 sollten im Büroturm rund 330 Wohnungen entstehen, der Sockelbereich sollte vollständig neu für Gewerbe entwickelt werden. Nach nur minimalen Baufortschritten wurde das Projekt 2020 von der Consus Real Estate übernommen, die wenig später in der neu gegründeten Adler Group aufging. Diese kündigte den Sommer 2024 als neuen Fertigstellungstermin an. In den letzten fünf Jahren ist kaum etwas auf der Großbaustelle passiert. Der Steglitzer Kreisel ist ein überregional bekanntes Monument des Stillstands. Sichtbare Fortschritte blieben aus – dafür wuchs die Liste der Rechtfertigungen seitens der Adler Group stetig an: Erst waren es allgemeine „technische Gründe“, dann „unvorhersehbare Herausforderungen“ aufgrund der Pandemie, dann „konkrete Witterungsverhältnisse“, „branchenweite Materialknappheit“, „gestörte Lieferketten“, der „Krieg in der Ukraine“ und dann „Personalknappheit“, die ein Vorankommen angeblich unmöglich machten. Später hieß es immer wieder, man mache große Fortschritte, die aber so technisch seien, dass man sie nicht sehen könne. Dann plötzlich musste man nach Jahren noch „komplexe bautechnische Zusammenhänge“ zwischen Sockel und Turm verstehen. Fünf Jahre nach Übernahme durch die Adler Group muss nüchtern festgestellt werden: Eine nachvollziehbare, kontinuierliche Bautätigkeit hat nicht stattgefunden. Der Kreisel ist weiterhin mehr Rohbau als Wohn- oder Geschäftsturm. Die Adler Group will das Gebäude auch ganz offensichtlich nicht mehr entwickeln, sondern verkaufen. Wie zuletzt vermutet wurde, könnte dies sogar als sogenannter Share-Deal erfolgen – also unter Umgehung der Grunderwerbssteuer. Insgesamt ist ein Punkt erreicht, an dem sich die öffentliche Hand nicht weiter an der Nase herumführen lassen darf. Der Adler Group sind aufgrund fehlender Bemühungen und ausbleibenden Baufortschritts nach Möglichkeit Auflagen zu erteilen! Nach dem Willen der Antragsteller sollte sich das Land Berlin selbst als Käufer ins Spiel bringen. Ziel muss es sein, das Gebäude als Wohn- und Büroturm und den Sockelbereich als gewerbliche Fläche in öffentlicher Hand zu entwickeln. Auch eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung ist denkbar: Der Kreisel könnte neben Sozialwohnungen eine dringend benötigte zweite Gemeinschaftsschule, eine dauerhafte Kältehilfe-Einrichtung und – wie einst – Teile der Bezirksverwaltung aufnehmen. Damit würden ein Schulneubau, die aufwendige Sanierung der Kältehilfe-Einrichtung in Wannsee und Teile des geplanten Rathausneubaus in Zehlendorf entfallen. Diese Ersparnisse sind den Kosten einer Kreiselentwicklung gegenüberzustellen – so ergibt sich eine deutlich veränderte wirtschaftliche Bewertung. In diese Bewertung muss auch der einzigartige Standort des Steglitzer Kreisels einbezogen werden. Ein derart hervorragend erschlossenes Areal im Herzen von Steglitz wird es auf sehr lange Zeit nicht mehr auf dem Immobilienmarkt geben.
Der Betreff wurde geändert von „Schluss mit dem Dauerskandal am Steglitzer Kreisel: Das Bezirksamt soll der Adler Group die Baugenehmigung entziehen“ in „Schluss mit dem Dauerskandal am Steglitzer Kreisel: Das Bezirksamt soll die Adler Group zum Bauen bewegen“.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde vertagt.
Hippe
Ausschussvorsitzender
Die antragstellende Gruppe hat am 10.02.2026 ihren Antrag wie folgt geändert:
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber der Adler Group mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass der Turm des „Steglitzer Kreisels“ zügig fertiggestellt wird. Hierzu sind sämtliche bestehenden Handlungsoptionen und Auflagen nach dem Baugesetzbuch, der Berliner Bauordnung sowie weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften umfassend zu prüfen und – soweit rechtlich möglich – gegenüber der Adler Group oder den von ihr beauftragten Unternehmen konsequent anzuwenden und durchzusetzen. Insbesondere zur Anwendung gebracht werden soll § 3 der Bauordnung Berlin („Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden […] und die Nutzbarkeit für alle Menschen gewährleistet ist...“). Ggf. sollen nach § 71 Absatz 3 nachträgliche Auflagen erteilt werden („Die Baugenehmigung kann unter Auflagen, Bedingungen und dem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage sowie befristet erteilt werden...“).
Nach § 81 der Bauordnung Berlin sind durch die Adler Group die dauerhafte „Verunstaltung sowie eine Störung des Straßen-, Orts- oder Landschaftsbildes“ zu vermeiden. Dies betrifft unter anderem die langjährige Verunstaltung durch die Einrüstung von Hochhaus und Sockel, die diversen Aufbauten im Straßenland sowie die Störung und Beeinträchtigung eines Naturdenkmals in der Schloßstraße. Zusätzlich oder ersatzweise soll eine Anordnung nach § 177 BauGB erfolgen („Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (1) Weist eine bauliche Anlage nach ihrer inneren oder äußeren Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist, kann die Gemeinde die Beseitigung der Missstände durch ein Modernisierungsgebot und die Behebung der Mängel durch ein Instandsetzungsgebot anordnen. Zur Beseitigung der Missstände und zur Behebung der Mängel ist der Eigentümer der baulichen Anlage verpflichtet...“).
Weiterhin soll das Bezirksamt schnellstmöglich prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen das gesamte Verfahren an das Land Berlin übergeben werden kann. Das Amt soll dabei in Kooperation mit dem Berliner Senat insbesondere die §§ 4 („Stadtentwicklungsplanung, Bereichsentwicklungsplanung“), 7 („Erhebliches Gesamtinteresse Berlins bei Bebauungsplänen“), 9 („Aufstellung und Festsetzung von Bebauungsplänen von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung“) und 10 („Anpassungspflicht der Bezirke, Planungsgebot“) des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) prüfen. Ziel könnte beispielsweise ein Bereichsentwicklungsplan sein, der dann unter anderem auch die marode Autobahn und die städtebaulich unverhältnismäßig dimensionierte Kreuzung an der Autobahnab- und -auffahrt beinhalten könnte.
Der BVV ist über den Fortgang der Prüfungen etc. im Stadtplanungsausschuss mindestens alle zwei Sitzungen zu berichten.
Begründung:
Unverändert
Rögner-Francke
Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag wurde am 14.04.2026 in der 43. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und die geänderte Fassung vom 10.02.2026 bei Enthaltung von Grüne und 1 Bürgerdeputierten einstimmig abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Hippe
Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 04.06.2026 in der 55. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und die geänderte Fassung vom 10.02.2026 bei Enthaltung von Grüne und 1 Bürgerdeputierten einstimmig abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta
Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 49. Sitzung am 17.06.2026 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke
Bezirksverordnetenvorsteher
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