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Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung der Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Boldela sowie dessen Stellvertreter
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Ludwigslust-Land |
| Datum | 2024-03-21 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Das Brandschutz – und Hilfeleistungsgesetz M-V sieht im § 12 Abs. 1 vor, dass die Wahl des Gemeinde- und Ortswehrführers und deren Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Boldela wählten am 10.02.2024 den Ortswehrführer sowie dessen Stellvertreter.
Wählbar ist, wer
a) mindestens vier Jahre aktiv einer freiwilligen Feuerwehr angehört hat,
b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder sich bei der Annahme der Wahl
zur Teilnahme verpflichtet,
d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig. Die Wahlzeit endet mit dem Kalenderjahr, in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Liegen die gesundheitlichen Voraussetzungen vor, endet die Wahlzeit spätestens mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind durch die Gemeindevertretung zu prüfen.
Beschlussvorschlag:
1. Beschlussantrag
“ Es wird festgestellt: Kamerad Sven Krüger
geb. am 19.01.1973
wh.: Dorfstraße 2
19077 Boldela
erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs. 2 BrSchG: damit
gilt die Wahl vom 10.02.2024 zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Boldela als bestätigt.”
und
2. Beschlussantrag
“ Es wird festgestellt: Kamerad Philipp Meyer
geb. am 23.03.1985
wh.: Waldstraße 2b
19077 Boldela
erfüllt die Voraussetzungen der Wählbarkeit gem. § 12 Abs. 2 BrSchG: damit
gilt die Wahl vom 10.02.2024 zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Boldela als bestätigt.”
Text aus PDF extrahiert