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Beratung und Beschlussfassung zur Finanzierung der Erhöhung der Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2024

Abgelehnt1 Ja · 6 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeAmt Ludwigslust-Land
Datum2024-09-26
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Das Amt hat gemäß § 43 Abs. 1 i.V. mit § 144 Abs. 1 KV M-V seine Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung seiner Aufgaben unter Beachtung der Generationengerechtigkeit gesichert ist. Nach § 144 Abs. 1 i.V. § 147 KV M-V hat das Amt, soweit andere Einzahlungen den Finanzbedarf des Amtes nicht decken, eine Umlage von den amtsangehörigen Gemeinden zu erheben (Amtsumlage). Die Amtsumlage wird nach § 30 Abs. 2 FAG M-V für jedes Haushaltsjahr in einem Vomhundertsatz der Umlagegrundlagen (Umlagesatz) bemessen. Die Umlagegrundlagen entsprechen der Finanzkraft nach § 16 Abs. 7 S. 1 FAG M-V. Diese ergibt sich aus der Summe der Schlüsselzuweisungen und der Steuerkraftmesszahl gemäß § 29 FAG M-V. Die Deckung des Finanzbedarfes mittels einer Amtsumlage hat in Form eines einheitlichen Hebesatzes von allen amtsangehörigen Gemeinden zu erfolgen. Auf der Grundlage der vom Amtsausschuss am 22.02.2024 beschlossenen Nachtragssatzung 2024, die durch Veröffentlichung am 19.03.2024 auf der Homepage des Amtes Ludwigslust-Land Rechtswirksamkeit erlangte, erhebt das Amt die erhöhte Amtsumlage, die gem. § 5 der Nachtragssatzung festgesetzt wird. Die Amtsumlage wurde von 20,254 % auf 22,244 % der Amtsumlagegrundlagen (§ 5 Nr. 1 der Nachtragssatzung des Amtes Ludwigslust-Land für das Haushaltsjahr 2024) angehoben. Über die Finanzierung der erhöhten Amtsumlage hat die Gemeindevertretung Wöbbelin bereits in ihrer 28. Sitzung am 14.05.2024 beraten. Der Beschlussantrag wurde abgelehnt. Mit Schreiben vom 16.05.2024 hat der Leitende Verwaltungsbeamte auf der Grundlage des § 142 Kommunalverfassung M-V Widerspruch gegen die Beschlussfassung eingelegt. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Beschlussvorschlag: Aufgrund des Widerspruchs vom 16.05.2024 des Leitenden Verwaltungsbeamten (Anlage) wird folgende Festlegung getroffen: Auf der Grundlage der vom Amtsausschuss am 22.02.2024 beschlossenen Nachtragssatzung 2024, die durch Veröffentlichung am 19.03.2024 auf der Homepage des Amtes Ludwigslust-Land Rechtswirksamkeit erlangte, erhebt das Amt die erhöhte Amtsumlage, die gem. § 5 der Nachtragssatzung 2024 festgesetzt wird. Für die Gemeinde Wöbbelin ist dies ein Betrag in Höhe von insgesamt 241.004,69 EUR. Das entspricht gegenüber der ursprünglichen Umlage einer Steigerung um 21.562,23 EUR. Der geplante Ansatz im Produktsachkonto 61100.54422000 (Finanzkonto 61100.74422000) – allgemeine Finanzwirtschaft / Amtsumlage beträgt 219.400 EUR. Die Mehrkosten betragen ca. 21.600 EUR. Die Finanzierung der Mehrkosten für Amtsumlagen in Höhe von ca. 21.600 EUR erfolgt durch Mehreinnahmen im Produktsachkonto 61100.40130000 (Finanzkonto 61100.60130000) Steuern, allgemeine Zuweisungen / Gewerbesteuer in Höhe von 21.600 EUR.

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