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hier: Antrag der Volkssolidarität Göhlen Ortsgruppe Leussow
Abgelehnt3 Ja · 3 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Ludwigslust-Land |
| Datum | 2025-09-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Im Rahmen der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens in Göhlen vom 28. Juli 2010 beantragt die Volkssolidarität Ortsgruppe Leussow für das Sommerfest der Senioren der Gemeinde Göhlen OT Leussow am 21.06.2025 eine Zuwendung in Höhe von 150,00 €.
Die Kosten sind dem PSK 28101.54190000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) zuzuordnen. Für das Haushaltsjahr 2025 wurden hier Ausgaben in Höhe von 1.500,00 € geplant. Mit Stand 06.08.2025 sind noch 1.350,00 € verfügbar.
Gemäß der v.g. Richtlinie ist in Punkt 1 geregelt, dass die Gemeinde Zuwendungen für die Förderung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen, die zu einer sinnvollen, interessanten und vielseitigen Freizeitgestaltung sowie dem kulturvollen Zusammenleben der Bürger in der Gemeinde beitragen bewilligen kann. Gefördert werden Vereine, Klubs und Organisationen die ihr Wirken öffentlich gestalten und durch gesellschaftlich nützliche Tätigkeiten einen Beitrag zum Wohle der Gemeinde leisten.
Beschlussvorschlag:
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Der Antrag der Volkssolidarität Göhlen Ortsgruppe Leussow auf Zuwendung wird als förderfähig eingestuft
Die Volkssolidarität Göhlen Ortsgruppe Leussow erhält auf der Grundlage der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kulturellen Lebens der Gemeinde Göhlen vom 28. Juli 2010 für das Sommerfest der Senioren einen Zuschuss in Höhe von ______________ Euro.
Die Finanzierung der Förderung ist über das PSK 28101.54190000 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke / Vereine) abgesichert"
Text aus PDF extrahiert