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Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderung der Ergänzung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplans der Stadt Ludwigslust um die Ortsteile Kummer und Glaisin Hier: frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Planungsanzeige nach § 17 LPIG (Landesplanungsgesetz)

Angenommen7 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAmt Ludwigslust-Land
Datum2026-01-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen. Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind. Die Stadtvertretung Ludwigslust hat auf ihrer Sitzung am 10.12.2025 den Vorentwurf der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans (Detailplan Kummer) gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Anlass der 1. Änderung der Ergänzung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes der Stadt Ludwigslust um die Ortsteile Kummer und Glaisin - Detailplan Kummer (nachfolgend 1. Änderung des TFNP Kummer) bildet die Aufstellung des Bebauungsplans KU 1 „Krenzliner Straße“, der die Entwicklung eines neuen Wohngebietes zum Ziel hat. Um auf den in Ludwigslust bestehenden und durch eine aktuelle Wohnbedarfsprognose bestätigten erheblichen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum bis zum Jahr 2035 zu reagieren, sollen im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile geeignete Flächen für eine geordnete Wohnbauentwicklung bereitgestellt werden. Die Stadt Ludwigslust verfügt über drei rechtswirksame räumliche Teilflächennutzungspläne. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der B-Plan KU 1 setzt ein allgemeines Wohngebiet fest, welches in seiner Ausdehnung über die im maßgeblichen Teilflächennutzungsplan Kummer dargestellte Wohnbaufläche hinausgeht. Da der TFNP Kummer für den Bereich der Wohnbauflächenerweiterung Fläche für die Landwirtschaft darstellt, widerspräche der B-Plan dem Entwicklungsgebot. Daher ist der TFNP Kummer zu ändern. Dies erfolgt in einem Parallelverfahren zum B-Plan KU 1. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans (Detailplan Kummer) beschränkt sich auf einen kleinen Teilbereich des Gemeindegebietes. Der Änderungsbereich befindet sich am westlichen Ortstrand von Kummer und liegt an der Krenzliner Straße, nördlich des Friedhofs an. Er umfasst eine Fläche von etwa 2,5 ha. Der Änderungsbereich befindet sich am westlichen Ortsrand von Kummer und schließt hier nördlich der Krenzliner Straße mit dem hier befindlichen Friedhof an die bebaute Ortslage an. Er grenzt: im Norden an einen Entwässerungsgraben mit Baumbestand innerhalb einer weiträumigen Ackerfläche im Osten an die bebaute Ortslage von Kummer im Süden an die Krenzliner Straße im Westen an Ackerflächen. Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 06. Februar 2026 gesetzt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen. Beschlussvorschlag: Von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin werden weder Anregungen noch Bedenken zur 1. Änderung der Ergänzung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes der Stadt Ludwigslust um die Ortsteile Kummer und Glaisin geäußert. oder Von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin werden folgende Anregungen und Bedenken zur 1. Änderung der Ergänzung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes der Stadt Ludwigslust um die Ortsteile Kummer und Glaisin geäußert:

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