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Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan KU1 "Krenzliner Straße" der Stadt Ludwigslust im Ortsteil Kummer Hier: frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und Planungsanzeige nach § 17 LPIG (Landesplanungsgesetz)

Angenommen7 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAmt Ludwigslust-Land
Datum2026-01-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen (interkommunales Abstimmungsgebot). Dabei können sich die Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen. Von der Gemeinde ist sachgerecht zu prüfen und abzuwägen, ob durch die Ausübung der Planungshoheit der Nachbargemeinde unzumutbare Eingriffe in die eigene Planungshoheit zu erwarten sind bzw. ob unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art für die eigene Gemeinde zu erwarten sind. Die Stadtvertretung der Stadt Ludwigslust hat am 10.12.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans KU 1 „Krenzliner Straße“ sowie den im Zusammenhang hiermit erarbeiteten Vorentwurf der 1. Änderung der Ergänzung des fortgeltenden Teilflächennutzungsplanes der Stadt Ludwigslust um die Ortsteile Kummer und Glaisin - Detailplan Kummer - gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Hiermit führt die Stadt Ludwigslust für beide o. g. Planungen die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durch. Die Stadt Ludwigslust beabsichtigt, im Ortsteil Kummer ein neues Wohnbaugebiet zu erschließen. Anlass hierfür ist der in Ludwigslust bestehende und durch eine aktuelle Wohnbedarfsprognose bestätigte erhebliche Bedarf an zusätzlichem Wohnraum bis zum Jahr 2035. Um auf diese Entwicklung zu reagieren, sollen im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile geeignete Flächen für eine geordnete Wohnbauentwicklung bereitgestellt werden. Mit der Planung eines neuen Wohngebietes in Kummer soll in Ergänzung zu den im Hauptort geplanten Wohnbauentwicklungen ein Beitrag zur Deckung des prognostizierten Wohnraumbedarfs geleistet werden. Der Ortsteil weist eine gute verkehrliche Anbindung an die Kernstadt auf und verfügt mit einer Kindertagesstätte und einer Grundschule über wesentliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Ziel ist es, attraktiven und zeitgemäßen Wohnraum zu schaffen und dabei die gute infrastrukturelle Ausstattung des Ortsteils zu nutzen. Somit stärkt die Planung den Ortsteil Kummer als Wohnstandort und trägt gleichzeitig zur Attraktivität und Funktionsfähigkeit von Ludwigslust als Mittelzentrum bei. Der Geltungsbereich des B-Plans KU 1 befindet sich am westlichen Ortsrand von Kummer und schließt hier nördlich der Krenzliner Straße mit dem hier befindlichen Friedhof an die bebaute Ortslage an. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,27 ha. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans KU 1 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden. Zur Umsetzung der städtebaulichen Konzeption enthält der B-Plan KU 1 die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung im Plangebiet. Durch die Nachbargemeinde wurde für die Abgabe einer Stellungnahme eine Frist bis zum 06. Februar 2026 gesetzt. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde keine Anregungen oder Bedenken zur oben genannten Bauleitplanung der Nachbargemeinde bestehen. Beschlussvorschlag: Von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin werden weder Anregungen noch Bedenken zum Vorentwurf des Bebauungsplans KU 1 „Krenzliner Straße“ der Stadt Ludwigslust im Ortsteil Kummer geäußert. oder Von Seiten der Gemeinde Alt Krenzlin werden folgende Anregungen und Bedenken zum Vorentwurf des Bebauungsplans KU 1 „Krenzliner Straße“ der Stadt Ludwigslust im Ortsteil Kummer geäußert:

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