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Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Warlow auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Ludwigslust-Land
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Ludwigslust-Land |
| Datum | 2026-03-31 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Sachlage:
Gemäß § 1 Abs. 2 KPG M-V i. V. m. § 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V sind die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet, einen eigenen Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) zu bilden. Der Gesetzgeber ermöglicht es amtsangehörigen Gemeinden jedoch ausdrücklich, diese Aufgabe auf die Amtsebene zu übertragen, um eine spezialisierte und rechtssichere Prüfung zu gewährleisten.
Die zunehmende Komplexität des doppischen Haushaltswesens hat die Anforderungen an die Prüfung massiv erhöht. Die notwendige Detailtiefe in Bereichen wie dem Bilanz- und Vergaberecht stößt bei einer rein ehrenamtlichen Aufgabenwahrnehmung zunehmend an fachliche und zeitliche Grenzen.
Begründung der Neuausrichtung:
Um eine qualitativ hochwertige Prüfung sicherzustellen und die Mandatsträger wirksam zu entlasten, ist die Bündelung der Expertise auf Amtsebene – ergänzt durch externe Sachverständige – geboten. Dies bietet folgende Vorteile:
Haftungsschutz: Eine fachlich fundierte Prüfung durch Unterstützung eines externen Gutachters und mit Prüfern, die regelmäßig im Prüfverfahren eingebunden sind, minimiert proaktiv Haftungsrisiken für die Gemeindevertretung und die Verwaltung.
Fachliche Qualität und Spezialisierung: Verminderung von Fehlern bei der Entlastung des Bürgermeisters und höhere Rechtssicherheit gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde.
Effizienz: Standardisierte Prüfverfahren führen zu einer schnelleren Abwicklung und höherer Ergebnissicherheit.
Objektivität: Die Prüfung durch die Rechnungsprüfungsstelle des Amtes garantiert eine neutrale Distanz zum kommunalpolitischen Geschehen der jeweiligen Gemeinde. Vorteil: Objektive Beurteilung der Haushaltsführung
Die örtliche Prüfung durch den RPA erfolgt auf Grundlage des § 3 Abs. 1 KPG M-V sowie der geltenden Handlungsempfehlungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, s. Anlage. Der pflichtige Prüfungsauftrag umfasst insbesondere:
Jahresabschlussprüfung: Prüfung des Jahresabschlusses und seiner Anlagen gemäß § 3a KPG M-V im Hinblick auf ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Ordnungsmäßigkeit: Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der Rechtmäßigkeit der Haushaltswirtschaft.
Wirtschaftlichkeit: Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie die Einhaltung des Ortsrechts.
Vergabeprüfung: Stichprobenartige Prüfung von mindestens zehn Prozent der im Haushaltsjahr getätigten Auftragsvergaben.
Über den Gegenstand, die Art und den Umfang sowie die Ergebnisse der Prüfung ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss ein schriftlicher Prüfungsbericht zu erstellen. Dieser schließt mit einem Bestätigungsvermerk ab, der die angewandten Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze transparent darlegt. Wesentliche Beanstandungen oder Rechtsverstöße unterliegen der unverzüglichen Informationspflicht gegenüber der Gemeindevertretung durch den Ausschussvorsitzenden.
Um die Objektivität zu sichern, müssen Aufstellung (Kämmerei) und Prüfung (RPA/Amt) personell strikt voneinander getrennt sein.
Aktueller Handlungsbedarf
Aktuell stehen die Jahresabschlüsse der Jahre 2021 bis 2022 zur Prüfung an. Die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2023-2024 werden voraussichtlich in diesem Jahr aufgestellt. Bisher konnten diese Jahresrechnungen nicht fertiggestellt werden, da die Anlagenbuchhaltung für diese Jahre noch nicht aufgearbeitet wurde.
Um diesen Aufstellungs- und Prüfrückstau systematisch aufzuarbeiten und die gesetzlich geforderte Aktualität der Finanzberichterstattung wiederherzustellen, ist eine konzentrierte Prüfungsleistung unter Einbeziehung externer Expertise unumgänglich.
Die Rückkehr zu einem regelmäßigen Prüfungszyklus ist kein bloßer Formalismus. Aktuelle, geprüfte Jahresabschlüsse sind die zwingende Voraussetzung für den Abruf von Fördermitteln und sichern damit die allgemeine finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde Warlow.
Empfehlung
Die Übertragung der Prüfungsaufgaben auf das Amt stellt die wirtschaftlich sinnvollste und rechtssicherste Lösung dar. Sie sichert die kommunalen Interessen, professionalisiert die Kontrolle der Finanzen und schafft die Basis für zukünftige Investitionen. Die aufgestellten und geprüften Jahresabschlüsse sind oftmals Bedingung für Fördermittelzusagen an die Gemeinde.
Beschlussvorschlag:
1 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warlow überträgt die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Warlow gemäß § 36 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Ludwigslust-Land.
2. Das Amt Ludwigslust-Land wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Text aus PDF extrahiert