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Beratung und Beschlussfassung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung des Atemschutz- und Schlauchverbundes der Feuerwehren zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Gemeinde Warlow

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Ludwigslust-Land
Datum2026-03-31
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Im Jahr 2020 wurde erstmals eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung des Atemschutz- und Schlauchverbundes zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Gemeinde beschlossen. Lt. Vereinbarung § 8 Abs. 5 ist eine jährliche Anpassung der Pauschalen maximal in Höhe von 5 % der Vorjahressumme durch einseitige Erklärung zulässig, wenn entsprechende Kostenentwicklungen entstehen. Es wurde eine Neukalkulation des Verbundsystems in 2025 aufgestellt. Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 14.10.2025 die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) des Landkreises Ludwigslust-Parchim beschlossen. Im Atemschutz- und Schlauchverbund sind derzeit 131 von 145 Gemeinden dem Landkreis Ludwigslust-Parchim angeschlossen. Die letzte Kalkulation war von 2019 und eine Neukalkulation war aufgrund der Kostensteigerungen für Personalkosten, Ersatzteile und Anschaffungskosten für Atemschutzausrüstung notwendig. Die inflationäre Preisentwicklung spiegelt sich in den Gebührensätzen der FTZ und folglich auch in den Wartungskosten des Tauschverbundes wieder. Zusammenfassend ergeben sich daraus folgende Preisanpassungen: Vertragsgegenstand Preis vor Neukalkulation (je Stück) Preis ab 01.01.2026 (je Stück) Tatsächliche Kosten für die Gemeinde ab 2026 Pressluftatmer 207,55 € 271,86 € 1.087,44 € Atemschutzmaske 28,26 € 80,32 € 642,56 € Atemluftflasche 31,24 € 71,52 € 572,16 € B-Schlauch 16,23 € 22,06 € 705,92 € C-Schlauch 14,57 € 19,41 € 446,43 € B-Füllschlauch 6,31 € 10,11 € 0,00 € Im Haushaltsjahr 2025 beliefen sich die Kosten auf 2.160,67 €. Infolge der Preisanpassungen werden diese ab 2026 auf 3.454,51 € ansteigen, was einer Erhöhung von 59,88 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im Rahmen der aktuellen Bedarfsplanung wurde die Option einer dezentralen Lösung durch einen privaten Anbieter geprüft. Das vorliegende Angebot umfasst die Anschaffung von vier Atemschutzgeräten zu einem Brutto-Gesamtpreis von 19.230,40 €. Hierbei stehen zwei Finanzierungsmodelle zur Auswahl: Ein sofortiger Erwerb der Geräte. Ein Mietkaufmodell mit einer Laufzeit von maximal sechs Jahren. Bei einer Entscheidung für das Mietkaufmodell würden sich die jährlichen Kosten für die Gemeinde Warlow auf 3.205,07 € belaufen, zzgl. Wartungs- und Mietkosten. Im direkten Vergleich dazu steht die aktuelle Jahrespauschale im bestehenden Atemschutzverbund des Landkreises, welche 2.302,16 € beträgt. Ein Wechsel zur privaten Individuallösung würde somit eine Kostensteigerung von rund 39 % bedeuten, wobei zu beachten ist, dass das private Angebot ausschließlich den Bereich Atemschutz abdeckt. Rein auf die Anschaffungskosten bezogen amortisiert sich das System nach 8 Jahren und 4 Monaten. Zusätzliche Wartungs- und Mietkosten sind in dieser Kalkulation noch nicht berücksichtigt, da die vorliegende Datenbasis hierfür keine belastbaren Parameter liefert. Insbesondere die Einsatzhäufigkeit, welche maßgeblich den Verschleiß und damit die Wartungsintervalle bestimmt, ist derzeit nicht berechenbar. Die tatsächliche Amortisationsschwelle wird sich daher durch diese variablen Betriebskosten nach hinten verschieben. Neben der vorerst finanziellen Mehrbelastung bietet die aktuelle Verbundlösung des Landkreises Ludwigslust-Parchim erhebliche operative Vorteile: Einsatzbereitschaft: Durch den Zugriff auf die flächendeckenden Tauschräume des Landkreises (7 Standorte) kann die Einsatzbereitschaft nach Alarmierungen umgehend wiederhergestellt werden. Ganzheitlichkeit: Der bestehende Verbund deckt sowohl den Atemschutz- als auch den Schlauchverbund vollumfänglich ab. Erfahrungswerte: Die bisherige Zusammenarbeit hat sich in der Praxis als zuverlässig und effizient erwiesen. Aufgrund der deutlich höheren Wirtschaftlichkeit sowie der bewährten logistischen Vorteile wird empfohlen, die Mitgliedschaft im Atemschutz- und Schlauchverbund des Landkreises Ludwigslust-Parchim fortzuführen. Beschlussvorschlag: 1. Dem vorliegenden Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Atemschutz- und Schlauchverbund (Stand: 30.01.2026) zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim und der Gemeinde Warlow wird zugestimmt. 2. Die Aufwendungen sind dem Produktsachkonto 12610.5237 (Brandschutz/ Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung) zuzuordnen und stehen im Deckungskreis zur Verfügung. In den Folgejahren werden die Aufwendungen entsprechend der Jahrespauschale auf dem Produktsachkonto eingeplant.

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