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Beratung und Beschlussfassung zum Entwurf der 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom 17.12.2020

Angenommen7 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeAmt Ludwigslust-Land
Datum2026-03-10
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) vom 04.09.2019 (GVOBl. M-V S. 558), trat am 01.01.2020 in Kraft, letzte Änderung vom 16. Dezember 2025. Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in der Kindertagespflege. Zur Finanzierung der Kindertagesförderung wird nach § 24 Abs. 1 KiföG M-V zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier Landkreis Ludwigslust-Parchim, und dem Träger der Kindertageseinrichtung, hier Gemeinde Alt Krenzlin, eine Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung abgeschlossen. Die Entgeltverhandlung hierzu fand am 10.12.2025 statt. Diese Verhandlung wurde nach dem neuen Landesrahmenvertrag KiföG M-V vorgenommen. Aufstellung der bisherigen und neuen Entgelte ab 01.01.2026 in Euro: Kinderkrippe Kindergarten Hort Entgelt bisher Entgelt neu Entgelt bisher Entgelt neu Entgelt bisher Entgelt neu Ganztagsbetreuung 1.433,97 1.545,41 855,19 887,81 424,86 518,96 Teilzeitbetreuung 901,54 1.123,76 554,28 629,14 298,01 319,78 Halbtagsbetreuung 635,33 786,43 403,82 456,69 ---- ---- Im Entgelt sind alle Sach- und Personalkosten sowie die betriebsnotwendigen Aufwendungen für das Gebäude, entsprechend der Belegung, enthalten. Nicht enthalten sind die Verpflegungsaufwendungen. Beschlussvorschlag: 1. Beschlussantrag: „Der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 27.01.2026 zur Ermittlung der Gebühren für eine stundenweise Betreuung in der Kindertagesstätte Alt Krenzlin (Anlage) wird zugestimmt.“ und 2. Beschlussantrag: „Die Gemeindevertretung Alt Krenzlin erlässt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alt Krenzlin über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte vom 17.12.2020 in der Fassung des vorliegenden Entwurfes (Anlage)“.

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