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Antrag der WGH-Fraktion zur Bestellung eines ehrenamtlich Beauftragten für Inklusion und Teilhabe für die Stadt Hachenburg

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Hachenburg
Datum2025-10-06
DatenstufeNur Dokumente
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WGH-Fraktion im Stadtrat der Stadt Hachenburg per eMail an Stadtbürgermeister Stefan Leukel an Fraktionsvorsitz CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen Hachenburg, 03.04.2025 Antrag der WGH-Fraktion: Bestellung eines ehrenamtlich Beauftragten für Inklusion und Teilhabe für die Stadt Hachenburg Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister Leukel, die WGH-Fraktion beantragt die Aufnahme des folgenden Tagesordnungpunktes für die Stadtratssitzung am 07.04.2025 "Der Stadtrat beschließt die Bestellung eines ehrenamtlich Beauftragten für Inklusion und Teilhabe." Begründung: Die Förderung von Inklusion und Teilhabe ist eine zentrale Aufgabe der Kommunalpolitik. Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, sozial benachteiligte Gruppen sowie Menschen mit Migrationshintergrund stehen häufig vor Barrieren, die ihre gesellschaftliche und politische Teilhabe erschweren. Ein Beauftragter für Inklusion und Teilhabe kann hier als Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und Mitbürgern agieren, um diese Barrieren abzubauen und Chancengleichheit, sowie echte Teilhabe aller zu fördern. Die Stadtspaziergänge mit Stadtbürgermeister Leukel und Vertretern des Caritas Altenzentrums und Vertretern der Gemeinnützigen Gesellschaft für Behindertenarbeit in 2023 waren hier ein guter Anfang. Da die baulichen Barrieren aber nur einen kleinen Teil ausmachen, muss das Thema umfassender gedacht werden. Wäller Gemeinschaft Vorstand: Sitz des Vereins: Bankverbindung: Hachenburg VG e.V. Christian Usinger Hachenburg Westerwald Bank eG Barrwiese 20 Christof Hüsch Vereinsregister IBAN: DE47 5739 1800 0028 3172 04 57627 Hachenburg David Hölzemann Montabaur BIC: GENODE51WW1 www.wgh.vg Philipp Grashorn VR 21839 Kreditor-ID: DE25ZZZ00002696992 [email protected] Marc Herling Notwendigkeit der Bestellung: 1. Umsetzung rechtlicher Vorgaben: Die UN-Behindertenrechtskonvention, das Bundesteilhabegesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichten Kommunen zur Förderung der Inklusion. Ein Beauftragter kann sicherstellen, dass diese Verpflichtungen in der Stadtpolitik aktiv umgesetzt werden. Zudem tritt am 28. Juni das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses verpflichtet Unternehmen, ihre Websites, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Auch wenn wir als Stadtverwaltung nicht unter das Gesetz fallen, wäre es ein positives Signal gegenüber unseren Mitbürgern, wenn wir dies zum Anlass nehmen einen entsprechenden Beauftragten zu bestellen 2. Koordination und Vernetzung: Ein entsprechender Ansprechpartner kann die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren (z. B. Sozialverbände, Bildungseinrichtungen, Unternehmen) fördern und bestehende Maßnahmen koordinieren. 3. Beratung und Sensibilisierung: Der Beauftragte kann den Stadtrat sowie die Verwaltung hinsichtlich inklusiver Maßnahmen beraten und Sensibilisierungsmaßnahmen initiieren. 4. Verbesserung der Barrierefreiheit: Der Beauftragte kann sich gezielt für bauliche, digitale und kommunikative Barrierefreiheit einsetzen, um allen Bürgerinnen und Bürgern den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen zu ermöglichen. 5. Beteiligung der Betroffenen: Menschen mit Einschränkungen oder anderen Teilhabebedarfen sollen aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Ein Beauftragter kann die Interessen und Bedarfe der Betroffenen bündeln und gegenüber den entsprechenden Gremienvertreten. Fazit: Ein Beauftragter für Inklusion und Teilhabe stärkt die soziale Gerechtigkeit und trägt zu einer offenen, barrierefreien und zukunftsorientierten Stadtentwicklung bei. Die Einrichtung dieser Position ist ein klares Zeichen für das Engagement der Stadt in den Bereichen Gleichberechtigung und soziale Teilhabe. In Hachenburg stehen in Zukunft weitere wichtige Entwicklungsvorhaben an. Die Anhörung eines solchen Beauftragten bereits in der Planungsphase, kann dafür Sorge tragen, dass zukünftige Projekte auch aus Sicht, der immer noch oft benachteiligten Bevölkerungsgruppen beraten werden. Somit wird gewährleistet, dass Barrieren (und hiermit sind vor allem diese gemeint die nicht baulicher Ursache sind) abgebaut werden. Zudem würde die Einbindung eines entsprechenden Beauftragten gewährleisten, dass bei zukünftigen Projekten von Anfang an darauf geachtet wird, dass nach Möglichkeit keine neuen Barrieren mehr entstehen. Wir bitten daher um die Zustimmung zur Bestellung eines Beauftragten für Inklusion und Teilhabe im Stadtrat.

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