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Antrag der WGH-Fraktion zur Bestellung eines ehrenamtlich Beauftragten für Inklusion und Teilhabe für die Stadt Hachenburg
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Hachenburg |
| Datum | 2025-10-06 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
WGH-Fraktion im
Stadtrat der
Stadt Hachenburg
per eMail
an Stadtbürgermeister Stefan Leukel
an Fraktionsvorsitz CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen
Hachenburg, 03.04.2025
Antrag der WGH-Fraktion: Bestellung eines ehrenamtlich Beauftragten für Inklusion und
Teilhabe für die Stadt Hachenburg
Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister Leukel,
die WGH-Fraktion beantragt die Aufnahme des folgenden Tagesordnungpunktes für die
Stadtratssitzung am 07.04.2025
"Der Stadtrat beschließt die Bestellung eines ehrenamtlich Beauftragten für Inklusion und
Teilhabe."
Begründung:
Die Förderung von Inklusion und Teilhabe ist eine zentrale Aufgabe der Kommunalpolitik.
Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, sozial benachteiligte Gruppen sowie
Menschen mit Migrationshintergrund stehen häufig vor Barrieren, die ihre gesellschaftliche und
politische Teilhabe erschweren. Ein Beauftragter für Inklusion und Teilhabe kann hier als
Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und Mitbürgern agieren, um diese Barrieren abzubauen
und Chancengleichheit, sowie echte Teilhabe aller zu fördern.
Die Stadtspaziergänge mit Stadtbürgermeister Leukel und Vertretern des Caritas Altenzentrums
und Vertretern der Gemeinnützigen Gesellschaft für Behindertenarbeit in 2023 waren hier ein
guter Anfang. Da die baulichen Barrieren aber nur einen kleinen Teil ausmachen, muss das
Thema umfassender gedacht werden.
Wäller Gemeinschaft Vorstand: Sitz des Vereins: Bankverbindung:
Hachenburg VG e.V. Christian Usinger Hachenburg Westerwald Bank eG
Barrwiese 20 Christof Hüsch Vereinsregister IBAN: DE47 5739 1800 0028 3172 04
57627 Hachenburg David Hölzemann Montabaur BIC: GENODE51WW1
www.wgh.vg Philipp Grashorn VR 21839 Kreditor-ID: DE25ZZZ00002696992
[email protected] Marc Herling
Notwendigkeit der Bestellung:
1. Umsetzung rechtlicher Vorgaben:
Die UN-Behindertenrechtskonvention, das Bundesteilhabegesetz sowie das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz verpflichten Kommunen zur Förderung der Inklusion. Ein
Beauftragter kann sicherstellen, dass diese Verpflichtungen in der Stadtpolitik aktiv
umgesetzt werden.
Zudem tritt am 28. Juni das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses
verpflichtet Unternehmen, ihre Websites, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu
gestalten. Auch wenn wir als Stadtverwaltung nicht unter das Gesetz fallen, wäre es ein
positives Signal gegenüber unseren Mitbürgern, wenn wir dies zum Anlass nehmen einen
entsprechenden Beauftragten zu bestellen
2. Koordination und Vernetzung:
Ein entsprechender Ansprechpartner kann die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen
Akteuren (z. B. Sozialverbände, Bildungseinrichtungen, Unternehmen) fördern und
bestehende Maßnahmen koordinieren.
3. Beratung und Sensibilisierung:
Der Beauftragte kann den Stadtrat sowie die Verwaltung hinsichtlich inklusiver Maßnahmen
beraten und Sensibilisierungsmaßnahmen initiieren.
4. Verbesserung der Barrierefreiheit:
Der Beauftragte kann sich gezielt für bauliche, digitale und kommunikative Barrierefreiheit
einsetzen, um allen Bürgerinnen und Bürgern den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen
Einrichtungen und Dienstleistungen zu ermöglichen.
5. Beteiligung der Betroffenen:
Menschen mit Einschränkungen oder anderen Teilhabebedarfen sollen aktiv in
Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Ein Beauftragter kann die Interessen und
Bedarfe der Betroffenen bündeln und gegenüber den entsprechenden Gremienvertreten.
Fazit:
Ein Beauftragter für Inklusion und Teilhabe stärkt die soziale Gerechtigkeit und trägt zu einer
offenen, barrierefreien und zukunftsorientierten Stadtentwicklung bei. Die Einrichtung dieser
Position ist ein klares Zeichen für das Engagement der Stadt in den Bereichen
Gleichberechtigung und soziale Teilhabe.
In Hachenburg stehen in Zukunft weitere wichtige Entwicklungsvorhaben an. Die Anhörung eines
solchen Beauftragten bereits in der Planungsphase, kann dafür Sorge tragen, dass zukünftige
Projekte auch aus Sicht, der immer noch oft benachteiligten Bevölkerungsgruppen beraten
werden. Somit wird gewährleistet, dass Barrieren (und hiermit sind vor allem diese gemeint die
nicht baulicher Ursache sind) abgebaut werden. Zudem würde die Einbindung eines
entsprechenden Beauftragten gewährleisten, dass bei zukünftigen Projekten von Anfang an
darauf geachtet wird, dass nach Möglichkeit keine neuen Barrieren mehr entstehen.
Wir bitten daher um die Zustimmung zur Bestellung eines Beauftragten für Inklusion und
Teilhabe im Stadtrat.
Text aus PDF extrahiert