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Prüfung nach § 3 Kommunalprüfungsgesetz MV (Haushaltsjahr 2025 Zierow)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Klützer Winkel |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 9 des Kommunalprüfungsgesetzes MV hat eine örtliche Prüfung von mindestens einem Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres zu erfolgen. Durch die Verwaltung wurde für das Haushaltsjahr 2025 eine Liste aller Auftragsvergaben vorgelegt, woraus sich der RPA die in der anliegenden Aufstellung ersichtlichen Auftragsvergaben zur Prüfung ausgewählt hat. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde gebeten, die örtliche Prüfung vorzunehmen und die Gemeindevertretung über das Ergebnis zu informieren.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, das vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellte Ergebnis über die Prüfung der Auftragsvergaben für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis zu nehmen.
Text aus PDF extrahiert