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Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität und dessen Umsetzung im MV-Plan 2035 hier: 50.000-Euro-Sockelbetrag

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Klützer Winkel
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: In der Verwaltungsvereinbarung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Durchführung des MV-Plans 2035 ist die Umsetzung des Sondervermögens des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität geregelt. Alle Kommunen im Land sollen an diesen Mitteln partizipieren. Es werden 36,2 Mio. Euro über einen 50.000-Euro-Sockelbetrag für jede Kommune im Land zur Verfügung gestellt (724 Kommunen a` 50.000 Euro). Weitere 781,2 Mio. Euro werden in Form von Investitionsbudgets für abgegrenzte Schwerpunkte zur Verfügung gestellt. 50.000-Euro-Sockelbetrag Das Land stellt somit allen Kommunen - unabhängig von ihrer Größe und Einwohnerzahl - einen zweckgebundenen Betrag in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Jede Gemeindevertretung soll über das Sondervermögen mitbeschließen. grundsätzliche Bedingungen der Mittelverwendung: Der Sockelbetrag ist nur für Sachinvestitionen zu verwenden, die der Erfüllung von kommunalen Aufgaben dienen. Jede Maßnahme muss einen Umfang von mindestens 50.000 Euro aufweisen und darf nicht vor dem 01.01.2025 begonnen worden sein. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2042 abgeschlossen und abgenommen sein. Förderquote Der Eigenanteil der Kommune beträgt mindestens 25 %, d.h. die Förderquote beträgt maximal 75 %. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Was ist förderfähig? Baumaßnahmen Erwerb beweglicher Sachen (wenn keine sächlichen Verwaltungsausgaben) Erwerb unbeweglicher Sachen notwendige Begleit- und Folgemaßnahmen der geförderten Maßnahme, z.B. Planungsleistungen mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, sofern diese er zulassen Instandsetzungen (wertsteigernde Maßnahmen) Beispiele: - Errichtung Spielplätze - Garagen für kommunale Fahrzeuge - Sanierung Gemeindehaus - anteilige Finanzierung eines Feuerwehrfahrzeuges - Verringerung des Eigenanteils bei anderen Fördermaßnahmen, soweit es kombinierbar ist !!!!!! Kombinierbarkeit mit den Investitionsbudgets des MV-Plan 2035 liegt vor Was ist NICHT förderfähig? Maßnahmen < 50.000 Euro Ausgaben der Verwaltung Personalausgaben Instandhaltungen (werterhaltende Maßnahme) Verfahren Landkreis erlässt Bescheid zur Mittelbereitstellung über 50.000 Euro mit aufschiebender Bedingung (Benennung der Maßnahme gegenüber dem Landkreis)  Kommune plant Maßnahme und meldet diese zum Landkreis  Kommune setzt Maßnahme um und ruft Mittel beim Landkreis ab Der Fördermittelbescheid über 50.000 Euro liegt vor und befindet sich in Anlage. Die Gemeindevertretung muss nun über die Mittelverwendung beschließen und Projekte gegenüber dem Landkreis benennen. Die Mittel können auf mehrere Projekte aufgeteilt werden, aber jedes einzelne Projekt muss über 50.000 Euro liegen. Über den Mitteleinsatz entscheidet allein die Gemeindevertretung. Eine Frist zur Benennung des oder der zu fördernden Projekte/s gegenüber dem Landkreis ist nicht vorgegeben (kein „Windrennen“). Jede Kommune erhält diese 50.000 Euro. Der Landkreis prüft lediglich, ob es sich um ein förderfähiges Projekt handelt. Für die Prüfung hat der Landkreis einen Monat nach Eingang der Benennung Zeit. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, den 50.000-Euro-Sockelbetrag für folgende Maßnahme zu verwenden: …………………………………………………………………………. Das Projekt wird dem Zuwendungsgeber - hier: Der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg – mitgeteilt.

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