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Beschluss zur Annahme einer Spende

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Klützer Winkel
Datum2026-07-08
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Nach § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100,00 Euro allein entscheiden. Der Hauptausschuss entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen von 100,00 Euro bis höchstens 1.000,00 Euro. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung. Nach § 22 Abs. 2 Satz 3 und 4 KV M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, auch im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder an sich ziehen. Aufgrund der Dringlichkeit für die Verwendung der Spende und da zeitnah kein Hauptausschuss geplant ist, empfiehlt die Verwaltung, der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen nach § 22 Abs. 2 Satz 3 und 4 KV M-V die Angelegenheit der Spendenannahme der Spende von Herrn Patrick Schütt an sich zu ziehen. Beschlussvorschlag: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die die Angelegenheit nach § 22 Abs. 2 Satz 3 und 4 KV M-V an sich zu ziehen. 2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Geldspende von Herrn Patrick Schütt in Höhe von 350,00 € zweckgebunden für das Projekt Karly Grundschule Boltenhagen anzunehmen.

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