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Prüfung nach § 3 Kommunalprüfungsgesetz M-V (Haushaltsjahr 2025)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Klützer Winkel
Datum2026-07-07
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 9 des Kommunalprüfungsgesetzes MV hat eine örtliche Prüfung von mindestens einem Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres zu erfolgen. Durch die Verwaltung wurde für das Haushaltsjahr 2025 die anliegende Aufstellung über die Auftragsvergaben vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde gebeten, die örtliche Prüfung vorzunehmen und die Stadtvertretung über das Ergebnis zu informieren. Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, das vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellte Ergebnis über die Prüfung der Auftragsvergaben für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis zu nehmen.

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