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Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Klütz für das Jahr 2025
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Klützer Winkel |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Klütz zum 31. Dezember 2025 gemäß § 3a KPG geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass dieseder Entlastung des im Jahr 2025 amtierenden Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2025 zu entlasten.
Text aus PDF extrahiert