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Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Klütz für das Jahr 2025

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Klützer Winkel
Datum2026-07-07
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V hat die Stadtvertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Klütz zum 31. Dezember 2025 gemäß § 3a KPG geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass dieseder Entlastung des im Jahr 2025 amtierenden Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2025 zu entlasten.

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