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Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität und dessen Umsetzung im MV-Plan 2035 hier: 50.000-Euro-Sockelbetrag
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Klützer Winkel |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
In der Verwaltungsvereinbarung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Durchführung des MV-Plans 2035 ist die Umsetzung des Sondervermögens des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität geregelt.
Alle Kommunen im Land sollen an diesen Mitteln partizipieren.
Es werden 36,2 Mio. Euro über einen 50.000-Euro-Sockelbetrag für jede Kommune im Land zur Verfügung gestellt (724 Kommunen a` 50.000 Euro).
Weitere 781,2 Mio. Euro werden in Form von Investitionsbudgets für abgegrenzte Schwerpunkte zur Verfügung gestellt.
50.000-Euro-Sockelbetrag
Das Land stellt somit allen Kommunen - unabhängig von ihrer Größe und Einwohnerzahl - einen zweckgebundenen Betrag in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung.
Jede Gemeindevertretung soll über das Sondervermögen mitbeschließen.
grundsätzliche Bedingungen der Mittelverwendung:
Der Sockelbetrag ist nur für Sachinvestitionen zu verwenden, die der Erfüllung von kommunalen Aufgaben dienen.
Jede Maßnahme muss einen Umfang von mindestens 50.000 Euro aufweisen und darf nicht vor dem 01.01.2025 begonnen worden sein.
Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2042 abgeschlossen und abgenommen sein.
Förderquote
Der Eigenanteil der Kommune beträgt mindestens 25 %, d.h. die Förderquote beträgt maximal 75 %.
Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.
Was ist förderfähig?
Baumaßnahmen
Erwerb beweglicher Sachen (wenn keine sächlichen Verwaltungsausgaben)
Erwerb unbeweglicher Sachen
notwendige Begleit- und Folgemaßnahmen der geförderten Maßnahme, z.B. Planungsleistungen
mit anderen Förderprogrammen kombinierbar, sofern diese er zulassen
Instandsetzungen (wertsteigernde Maßnahmen)
Beispiele: - Errichtung Spielplätze
- Garagen für kommunale Fahrzeuge
- Sanierung Gemeindehaus
- anteilige Finanzierung eines Feuerwehrfahrzeuges
- Verringerung des Eigenanteils bei anderen Fördermaßnahmen, soweit es
kombinierbar ist
!!!!!! Kombinierbarkeit mit den Investitionsbudgets des MV-Plan 2035 liegt vor
Was ist NICHT förderfähig?
Maßnahmen < 50.000 Euro
Ausgaben der Verwaltung
Personalausgaben
Instandhaltungen (werterhaltende Maßnahme)
Verfahren
Landkreis erlässt Bescheid zur Mittelbereitstellung über 50.000 Euro mit
aufschiebender Bedingung (Benennung der Maßnahme gegenüber dem Landkreis)
Kommune plant Maßnahme und meldet diese zum Landkreis
Kommune setzt Maßnahme um und ruft Mittel beim Landkreis ab
Der Fördermittelbescheid über 50.000 Euro liegt vor und befindet sich in Anlage.
Die Gemeindevertretung muss nun über die Mittelverwendung beschließen und Projekte gegenüber dem Landkreis benennen.
Die Mittel können auf mehrere Projekte aufgeteilt werden, aber jedes einzelne Projekt muss über 50.000 Euro liegen.
Über den Mitteleinsatz entscheidet allein die Gemeindevertretung.
Eine Frist zur Benennung des oder der zu fördernden Projekte/s gegenüber dem Landkreis ist nicht vorgegeben (kein „Windrennen“). Jede Kommune erhält diese 50.000 Euro
Der Landkreis prüft lediglich, ob es sich um ein förderfähiges Vorhaben handelt. Für die Prüfung hat der Landkreis einen Monat nach Eingang der Benennung Zeit.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, den 50.000-Euro-Sockelbetrag für folgende Maßnahme zu verwenden:
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Das Projekt wird dem Zuwendungsgeber - hier: Der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg – mitgeteilt.
Text aus PDF extrahiert