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Beschluss zur Annahme einer Spende
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Klützer Winkel |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Nach § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100,00 Euro allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von der Firma E.+D. Bau GmbH von 200,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.
Text aus PDF extrahiert