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Beschluss zur Annahme einer Spende

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Klützer Winkel
Datum2026-07-02
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Nach § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100,00 Euro allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die Geldspende von Frau Petra Schwermer-Brokopp in Höhe von 100,00 Euro – zweckgebunden für das Dorf- und Sportfest Kalkhorst - anzunehmen.

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