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Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Mestlin für das Haushaltsjahr 2023

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Goldberg-Mildenitz
Datum2025-12-03
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mestlin beschließt nach der Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.12.2023 durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Goldberg-Mildenitz die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023. Begründung: Gemäß § 60 Abs. 5 S. 2 KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters. Nach der Prüfung des Jahresabschlusses soll der Prüfungsvermerk gemäß § 3a Abs. 4 S. 2 KPG M-V einen Vorschlag zur Entlastung des Bürgermeisters enthalten. Die Feststellung des Jahresabschlusses wurde mit einer gesonderten Beschlussvorlage beraten.

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