Startseite › Amt Goldberg-Mildenitz › Antrag
Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Dobbertin für das Haushaltsjahr 2024
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Goldberg-Mildenitz |
| Datum | 2026-03-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobbertin beschließt nach der Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.12.2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Goldberg-Mildenitz die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024.
Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5 S. 2 KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters. Nach der Prüfung des Jahresabschlusses soll der Prüfungsvermerk gemäß § 3a Abs. 4 S. 2 KPG M-V einen Vorschlag zur Entlastung des Bürgermeisters enthalten. Die Feststellung des Jahresabschlusses wurde mit einer gesonderten Beschlussvorlage beraten.
Text aus PDF extrahiert