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Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Dobbertin für das Haushaltsjahr 2024

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Goldberg-Mildenitz
Datum2026-03-09
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobbertin beschließt nach der Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.12.2024 durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Goldberg-Mildenitz die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2024. Begründung: Gemäß § 60 Abs. 5 S. 2 KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters. Nach der Prüfung des Jahresabschlusses soll der Prüfungsvermerk gemäß § 3a Abs. 4 S. 2 KPG M-V einen Vorschlag zur Entlastung des Bürgermeisters enthalten. Die Feststellung des Jahresabschlusses wurde mit einer gesonderten Beschlussvorlage beraten.

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