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Antrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Biogas am Standort Goldberg Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Goldberg-Mildenitz |
| Datum | 2026-03-05 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Goldberg erteilt zum Antrag gem. § 16 BImSchG auf Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Biogas am Standort Goldberg, Gemarkung Goldberg, Flur 2, Flst. 25/21, mit dem Aktenzeichen StALU WM-52-4038-5711.0.7.1.5 V-76048 das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Begründung:
Ein ortsansässiger Landwirtschaftsbetrieb hat beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung seiner Biogasanlage am Standort Goldberg, Gemarkung Goldberg, Flur 2, Flst. 25/21, gestellt. Das Unternehmen möchte einen zusätzlichen Gärrestespeicher errichten, die Inputstoffe ändern sowie die Gasproduktion erhöhen.
Im Rahmen dieses nach § 16 BImschG zu behandelnden Genehmigungsverfahrens hat die Genehmigungsbehörde (StALUWM) auch über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Dies hat jedoch nach § 36 BauGB im Einvernehmen mit der betreffenden Gemeinde/Stadt zu erfolgen. Mit Schreiben vom 08.01.2026 wurde die Stadt Goldberg um die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens ersucht. Das Beteiligungsverfahren wird ausschließlich digital geführt, die kompletten Antragsunterlagen können bei Bedarf im Amt für Bau & Liegenschaften digital eingesehen werden. Dem Beschluss wird lediglich eine Kurzerläuterung beigefügt.
Die Gemeinde/Stadt kann ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB nur aus den in den §§ 31, 33, 34 (Abs. 1, 2, 3a) und 35 BauGB genannten bauplanungsrechtlichen Gründen verweigern. Dazu gehören z.B. ein Verstoß gegen das Einfügungsgebot (§ 34), für den Außenbereich fehlende Privilegierungsvoraussetzungen (§ 35) oder fehlende Planungsreife (§ 33).
Die vorhandene Biogasanlage befindet sich im Außenbereich (§ 35) auf einer im Flächennutzungsplan der Stadt Goldberg ausgewiesenen Fläche für die Landwirtschaft und wird bisher auf Grundlage einer entsprechenden BImSchG - Genehmigung betrieben. Die vorhandene Biogasanlage soll lediglich erweitert und durch andere Inputstoffe befüllt werden. Die Biogasanlage versorgt derzeit und auch weiterhin das BHKW im Bollbrügger Weg, welches große Teile des Neubaugebietes einschl. Schule, Mehrzweckhalle und Kita mit Wärme versorgt. Die Erweiterung ist u.a. auch für eine potentielle Erweiterung des Nahwärmenetzes und somit einer nachhaltigen und verlässlichen Wärmeversorgung erforderlich.
Gründe zur Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens werden seitens der Verwaltung daher nicht gesehen. Über fachspezifische Belange wie z.B. Lärm- und/oder Geruchsemissionen oder Naturschutz hat die Gemeinde/Stadt nicht zu urteilen. Die Prüfung diesbezüglich obliegt den dafür zuständigen Behörden.
Text aus PDF extrahiert