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Satzung der Gemeinde Dobbertin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände "Mildenitz-Lübzer Elde" und "Nebel".
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Goldberg-Mildenitz |
| Datum | 2026-05-11 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobbertin billigt die als Anlage beigefügten Kalkulationen zu den Gebühren für die Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände "Mildenitz-Lübzer Elde" und "Nebel".
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dobbertin beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Dobbertin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände "Mildenitz-Lübzer Elde" und "Nebel".
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Die Gemeinde Dobbertin ist gesetzlich verpflichtet, Beiträge an die zuständigen Wasser- und Bodenverbände "Mildenitz-Lübzer Elde" und "Nebel" zu entrichten. Diese Verbände erfüllen wichtige Aufgaben im öffentlichen Interesse, insbesondere im Bereich der Gewässerunterhaltung.
Gemäß den einschlägigen kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften ist die Gemeinde berechtigt, die ihr entstehenden Kosten zur Deckung dieser Verbandsbeiträge auf die Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet umzulegen, da diese aus den Leistungen der Verbände einen unmittelbaren Vorteil ziehen.
Hierzu zählen neben den reinen Verbandsbeiträgen auch die im Zusammenhang mit der Umlage entstehenden Verwaltungskosten. Die Gemeinde ist berechtigt, diese Kosten in die Gebührenkalkulation einzubeziehen, welche unmittelbar durch die Durchführung der Umlage verursacht werden.
In den vergangenen Jahren ist es aufgrund gestiegener Verwaltungskosten zu einer Kostenunterdeckung gekommen. Eine dauerhafte Unterdeckung widerspricht dem Grundsatz der Kostendeckung und führt zu einer Belastung des allgemeinen Gemeindehaushalts.
Mit der vorliegenden Kalkulation werden die tatsächlichen Kosten - einschließlich der gestiegenen Verwaltungskosten - berücksichtigt. Dadurch wird die bestehende Kostenunterdeckung ausgeglichen und eine künftig kostendeckende Gebührenerhebung sichergestellt.
Die vorliegende Satzung schafft die rechtliche Grundlage für die Erhebung entsprechender Gebühren.
Vergleich der Gebühren €/ha 2022 - 2025 ab 2026
MLE Z1 - Gebäudeflächen, Straßen 26,13 € 26,75 €
MLE Z2 - sonstige Flächen 17,63 € 18,25 €
MLE Z3 - landwirtschaftliche Flächen 9,13 € 9,75 €
MLE Z4 - Wald, Unland, Wasser 4,88 € 5,50 €
MLE Z5 - Fließgewässer 1,48 € 2,10 €
Nebel Z2 - Wald Laub- und Nadelholz / steh. Gewässer 4,00 € 5,28 €
Nebel Z4 - Weg Fahrweg 16,00 € 17,28 €
Text aus PDF extrahiert