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Beschlussfassung zur Entscheidung über eine Sondertilgung von Krediten
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Demmin-Land |
| Datum | 2025-11-20 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt das Darlehen mit der Darlehensnummer 6310052983 in Höhe der Restschuld von 219.103,44 € sonderzutilgen und damit vollständig abzulösen.
Weiterhin soll eine Sondertilgung für das Darlehen mit der Darlehensnummer 6401212800 in Höhe von 80.896,56 € erfolgen.
Sachverhalt:
Bei der Haushaltsplanung 2025/2026 wurde aufgrund der derzeitigen sehr guten finanziellen Situation der Gemeinde besprochen, dass für die Sondertilgung der Kreditverbindlichkeiten ein Haushaltsansatz eingeplant werden soll. Hierfür wurden 300.000 € im Haushaltsplan vorgesehen.
Durch die Vertragsbedingungen der verschiedenen Kredite kommen für die Sondertilgung nach Rücksprache mit dem Kreditinstitut nur zwei Darlehen in Frage. Dabei handelt es sich um die folgenden Darlehensnummern:
6310052983
6401212800
Beide Darlehen sind durch variable Zinsvereinbarungen charakterisiert.
Ein möglicher Zins- und Tilgungsplan ohne eine Sondertilgung mit den entsprechenden Restschuldständen befindet sich als Anlage dieser Beschlussvorlage anbei.
Nach Rücksprache mit dem Kreditinstitut soll die Sondertilgung noch im Dezember verbucht werden. Es wäre also möglich, den Kredit mit der Nummer 6310052983 komplett abzulösen, da dieser dann noch eine Restschuld in Höhe von 219.103,44 € hat. Damit würde man für die Zukunft sämtliche Zins- und Tilgungsbelastungen einsparen.
Mit dem restlichen zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz i.H.v. 80.896,56 € könnte man das zweite Darlehen mit der Nummer 6401212800 sondertilgen. Damit würde sich die Restschuld und somit auch die folgenden Zinsbelastungen verringern.
Bei einer anderen beabsichtigten Aufteilung der Sondertilgung ist der Beschlussvorschag entsprechend zu ändern.
Text aus PDF extrahiert