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Beschlussfassung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahre 2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAmt Demmin-Land
Datum2025-12-11
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2026. Sachverhalt: Gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich 1.anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, 2.entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und 3.notwendige Verpflichtungsermächtigungen. Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Der Haushaltsplan wurde in einer Finanzausschusssitzung am 14.10.2025 vorbereitet. Der Finanzausschuss schlägt daraufhin der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor. Im Ergebnis muss die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht eingeholt werden.

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