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Grundsatzbeschluss zur Löschwasserversorgung in Roidin
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Demmin-Land |
| Datum | 2026-03-10 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Rücknahme des Grundsatzbeschlusses VO/GV 18/25/026 vom 23.09.2025 zur Errichtung eines Löschwasserbrunnens in Roidin. Die Gemeindevertretung beschließt die Beantragung eines Änderungsantrages für die bewilligte Zuwendung aus der Brandschutzförderung für folgende Maßnahme…
Die benötigten finanziellen Mehrkosten werden als überplanmäßige Ausgabe in den Haushalt 2026 eingeplant, die Finanzierung erfolgt aus den liquiden Mitteln.
Sachverhalt:
Zur Gewährleistung der Löschwasserversorgung in Roidin wurde mit Beschlussfassung vom 23.09.2025 die Errichtung eines Löschwasserbrunnens auf einem geeigneten gemeindlichen Flurstück in der Ortslage Roidin beschlossen. Für die möglichen Standorte auf dem Wegeflurstück 9 und dem Flurstück 177/1 der Flur 3 wurden Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Im Ergebnis der bis zu 20 m durchgeführten Bohrungen an den betreffenden Standorten wurde festgestellt, dass die Anforderungen für Löschwasserbrunnen zur Entnahme einer Löschwassermenge von mindestens 96 m³ über einen Zeitraum von zwei Stunden nicht erreicht werden können. Für das Wegeflurstück 9 werden ergänzende tiefer reichende Untersuchungen von mehr als 25 m Tiefe empfohlen. Die Grünfläche an der Straßengabelung zwischen Roidin 31 und 33 erfüllt zwar die baugrundtechnischen Bedingungen für die Errichtung einer Löschwasserzisterne, jedoch bietet die Fläche von ca. 60 m² nicht ausreichend Platz. Außerdem befinden sich hier Leitungen zur Stromversorgung der anliegenden Grundstücke. Dennoch wurde in Abstimmung mit der Bürgermeisterin in Verbindung mit der freihändigen Vergabe zur Brunnenbohrung in Teusin eine Angebotsabfrage zur Bohrung auf dem Wegeflurstück 9 mit einer Tiefe von mindestens 30 m als Los 2 angeschoben. Jedoch wurde von einem fachlich versierten Bieter nach Einholung des Schichtenverzeichnisses beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV von einer Brunnenbohrung in der gesamten Ortslage Roidin abgeraten. Infolge dessen erfolgte eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens für das Los 2. Laut Brandschutzbedarfsplan sind im gesamten Gemeindebereich umfangreiche Maßnahmen nötig, um eine ausreichende und gesicherte Löschwasserversorgung zu gewährleisten. Der bestehende Löschteich auf dem gemeindlichen Flurstück 4 der Flur 3 ist nur bedingt nutzbar, da seit der letzten Teichentschlammung im Jahr 2013 keine wesentlichen Unterhaltungsmaßnahmen hier durchgeführt wurden. Eine Sanierung des Teiches durch Entschlammung und Entkrautung wäre eine kostengünstige Möglichkeit, die mit den eingeplanten finanziellen Mitteln für die Errichtung eines Löschbrunnens finanzierbar wäre. Für diese Maßnahmen ist jedoch eine naturschutzrechtliche Genehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises MSE einzuholen und ist in der Regel nur in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 01. März zulässig. Alternativ oder zusätzlich besteht die Möglichkeit der Errichtung einer Löschwasserzisterne bzw. Löschwassertanks oder eines oberirdischen Löschwasserkissens mit einem Fassungsvermögen von 100 m³ auf der Grünfläche vor dem Friedhof in Roidin. Diese Maßnahmen sind jedoch genehmigungspflichtig. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung ergeben sich folgende Kosten:
Teichsanierung ca. 15.000 €
Löschwasserzisterne/Tank einschließlich Planungsleistungen ca. 145.000 €
Löschwasserkissen einschl. Planung ca. 65.000 €
Nach Rückfrage beim Zuwendungsgeber ist für die bewilligte Zuwendung zur Errichtung eines Löschwasserbrunnens in Höhe von 16.773,08 € ein Änderungsantrag zu stellen. Über diesen wird jedoch nach Einzelprüfung entschieden, wobei Anträge für Löschwasserkissen jedoch prioritär sind. Da Maßnahmen für die Teichentschlammung bzw. Teichsanierung für die Förderung nicht favorisiert werden, könnte diese Maßnahme ggf. mit den eingeplanten finanziellen Eigenmittel ohne Förderung im Oktober durchgeführt werden. Soweit ausreichend Informationen zu der beabsichtigten Variante vorliegen, wird zu der erforderlichen Vergabe der Planung und Bauleistungen ein gesonderter Beschluss vorbereitet.
Text aus PDF extrahiert