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Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Demmin-Land |
| Datum | 2026-04-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2023, geprüft durch den Rechnungsprüfungsausschuss, fest.
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 05.03.2026 den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Meesiger zum 31. Dezember 2023 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt.
Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Die Bilanzsumme: 2.698.277,85 EURO
Das Jahresergebnis 2023 vor Veränderung der Rücklagen: -37.353,38EURO
Das Jahresergebnis 2023 nach Veränderung der Rücklagen: -37.353,38 EURO
Sowohl eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage als auch eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage ist nicht notwendig gewesen.
Die Finanzrechnung weist 2023 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -126.001,97 EURO aus.
Es ergibt sich am Ende des Jahres 2023 ein Zahlungsmittelbestand von 488.722,31 EURO.
Der Haushaltsausgleich ist damit gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Meesiger zum 31. Dezember 2023 zu empfehlen.
Text aus PDF extrahiert