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Petition an den Gemeinderat der Stadt Schrozberg: Für behördliche Transparenz und demokratische Öffentlichkeit bei allen Haushaltsberatungen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schrozberg |
| Datum | 2026-05-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
StadtSchrozberg
VorlageNr.:2026/053
PetitionandenGemeinderatderStadtSchrozberg:FürbehördlicheTransparenzund
demokratischeÖffentlichkeitbeiallenHaushaltsberatungen
Gremium Datum Beratungsfolge Status
Gemeinderat 18.05.2026 Entscheidung öffentlich
Beschlussvorschlag:
1. DerGemeinderatnimmtdiePetitiondesBürgersvom23.04.2026zurKenntnis.
2. Der Gemeinderat stellt fest, dass kein Anlass besteht, das bestehende
Haushaltskonsolidierungs-KomiteeaufzulösenoderandessenStelleeinenberatenden
Ausschussnach§41GemOeinzurichten.
3. Der Gemeinderat bekräftigt, dassdie Beratungund Beschlussfassungzum städtischen
HaushaltausschließlichimGemeinderatunddamitinöffentlicherSitzungerfolgt.
4. Die bisherigen Vorarbeiten zur Haushaltskonsolidierung werden auf der bestehenden
ArbeitsebeneinFormdesinternenArbeitskreisesfortgeführt.
Sachverhalt:
EinBürgerderStadtSchrozberghatmitSchreibenvom23.04.2026einePetitioneingereicht,in
dererdieAuflösungdessogenannten„Konsolidierungs-Komitees“sowiedieEinrichtungeines
beratendenAusschussesnach§41GemOfordert.
BereitsimVorfeldfandeinSchriftwechselzwischendemBürgerundderVerwaltungstatt.Darin
wurde erläutert, dass es sich beim Haushaltskonsolidierungskomitee um einen internen
Arbeitskreis handelt, der im Zusammenhang mit der Haushaltskonsolidierung eingerichtet
wurde. Das Landratsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat die Stadt im Rahmen des
Haushaltserlassesausdrücklichaufgefordert,MaßnahmenzurKonsolidierungdesHaushaltszu
erarbeiten.
DerBürgerhältanseinerAuffassungfestundkritisiertinsbesondere:
diefehlendeÖffentlichkeitderBeratungen
dieorganisatorischeEinordnungdesGremiums
sowiedieAusgestaltungdesbisherigenVerfahrens
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Das Petitionsrecht verpflichtet den Gemeinderat zur Befassung mit der Eingabe, nicht jedoch
zurUmsetzungdervorgebrachtenForderungen.
Das sogenannte Haushaltskonsolidierungs-Komitee ist als informeller Arbeitskreis innerhalb
derVerwaltungunddesGemeinderatszulässig,sofern:
keineBeschlussfassungenerfolgenund
keineVorfestlegungenfürdenGemeinderatgetroffenwerden.
Es handelt sich ausdrücklich um ein internes Arbeits- und Abstimmungsformat ohne eigene
Entscheidungs- oder Beschlusskompetenz. Ziel ist es, mögliche Handlungsfelder der
Haushaltskonsolidierungzuidentifizieren,zustrukturierenundfachlichvorzubereiten.
EineAnwendungderVorschriftenderGemeindeordnungüberbeschließendeoderberatende
Ausschüssefindetdahernichtstatt.
Die Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt erfolgt ausschließlich im Gemeinderat
unddamitinöffentlicherSitzung.
Der Öffentlichkeitsgrundsatz nach § 35 GemO gilt nicht für informelle Arbeitskreise ohne
Gremienstatus.
Die Einrichtung eines Ausschusses nach § 41 GemO ist rechtlich möglich, jedoch nicht
verpflichtend.
DiePetitiongreiftdasThemaTransparenzundkommunaleArbeitsstrukturenauf.DieseAspekte
werdenimRahmenderHaushaltsberatungengrundsätzlichgesehenundinderweiterenArbeit
berücksichtigt.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass das bestehende Verfahren den rechtlichen Vorgaben
entspricht und die demokratische Legitimation der Haushaltsentscheidungen durch die
öffentlicheBeratungundBeschlussfassungimGemeinderatgewährleistetist.
Anlagen:
GemR_Petition_KoKo_20260423
Förderer,Jacqueline
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