Startseite › Schrozberg › Antrag

Anpassung der Gebühren für die Benutzung der Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSchrozberg
Datum2026-05-18
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

StadtSchrozberg VorlageNr.:2026/050 AnpassungderGebührenfürdieBenutzungderHallenundDorfgemeinschaftshäuser Gremium Datum Beratungsfolge Status Gemeinderat 18.05.2026 Entscheidung öffentlich Beschlussvorschlag: Die Benutzungsgebühren für die Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser werden gemäß dem beiliegendenEntwurffestgesetzt. Sachverhalt: Die Benutzungsgebühren für die Hallen und die Dorfgemeinschaftshäuser wurden letztmals zum01.06.2018angepasst. DieBenutzungsgebührenfürdieHallenwerdenaktuellbeimProdukt42.41.0100,dieGebühren fürdieDorfgemeinschaftshäuserbeimProdukt57.30.2000vereinnahmt. Die Grundregelungen der Benutzungsgebühren der Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser bleibenunberührt.EsändernsichlediglichdieGebührenhöhen. Die Gebühren werden im Durchschnitt um 30 % angehoben. Des Weiteren wurde der § 15 Umsatzsteuereingefügt,damitbeiAnwendungvon§2bUStGab01.01.2027diePreisekorrekt definiertsind. Die endgültigen Benutzungsgebühren und Regelungen können der Anlage entnommen werden. Anlagen: EntwurfBenutzungsgebührenHallenundDorfgemeinschaftshäuser Merkle,Janina Seite1von1

Text aus PDF extrahiert