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Anpassung der Gebühren für die Benutzung der Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schrozberg |
| Datum | 2026-05-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
StadtSchrozberg
VorlageNr.:2026/050
AnpassungderGebührenfürdieBenutzungderHallenundDorfgemeinschaftshäuser
Gremium Datum Beratungsfolge Status
Gemeinderat 18.05.2026 Entscheidung öffentlich
Beschlussvorschlag:
Die Benutzungsgebühren für die Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser werden gemäß dem
beiliegendenEntwurffestgesetzt.
Sachverhalt:
Die Benutzungsgebühren für die Hallen und die Dorfgemeinschaftshäuser wurden letztmals
zum01.06.2018angepasst.
DieBenutzungsgebührenfürdieHallenwerdenaktuellbeimProdukt42.41.0100,dieGebühren
fürdieDorfgemeinschaftshäuserbeimProdukt57.30.2000vereinnahmt.
Die Grundregelungen der Benutzungsgebühren der Hallen und Dorfgemeinschaftshäuser
bleibenunberührt.EsändernsichlediglichdieGebührenhöhen.
Die Gebühren werden im Durchschnitt um 30 % angehoben. Des Weiteren wurde der § 15
Umsatzsteuereingefügt,damitbeiAnwendungvon§2bUStGab01.01.2027diePreisekorrekt
definiertsind.
Die endgültigen Benutzungsgebühren und Regelungen können der Anlage entnommen
werden.
Anlagen:
EntwurfBenutzungsgebührenHallenundDorfgemeinschaftshäuser
Merkle,Janina
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