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Abschluss einer Mehrkostenvereinbarung für den Anschluss des Grundstücks Öschhof 1 Gemarkung Schemmerberg an die öffentliche Abwasserbeseitigung
Angenommen20 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schemmerhofen |
| Datum | 2026-07-06 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 2026/030
Federführung: Bauen und Naturschutz Datum: 15.06.2026
Sachbearbeiter: Selina Orgaß Aktenzeichen:
Sachkundiger: …
Beratungsfolge Termin Behandlung
Gemeinderat 15.06.2026 öffentlich
Betreff: Abschluss einer Mehrkostenvereinbarung für den Anschluss des
Grundstücks Öschhof 1 Gemarkung Schemmerberg an die öffentliche
Abwasserbeseitigung
Sachverhalt:
Herr Maier, Öschhof 1 in Schemmerberg, hat einen Bauantrag für den Neubau eines
Altenteil-Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Öschhof 1, Gemarkung
Schemmerberg eingereicht. Aktuell erstreckt sich das Grundstück über die Flurstücke
290, 292, 293 und 295/2 der Gemarkung Schemmerberg. Im Rahmen des
Bauvorhabens soll ein neues Flurstück als „Wohngrundstück“ mit ca. 2.378 m²
gebildet werden. Außerdem wird vom Landratsamt Biberach der Anschluss des
Anwesens an das öffentliche Abwasserbeseitigungsnetz gefordert.
Das Grundstück liegt baurechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Nach § 7 der
gemeindlichen Abwassersatzung wird der Anschluss von Außenbereichsgrund-
stücken nur gestattet, wenn der Grundstückseigentümer auch die Kosten für den
Anschluss übernimmt, die außerhalb seines Grundstücks anfallen. Um spätere
Unklarheiten vorzubeugen, empfiehlt es sich die Einzelheiten der Anschlussbe-
dingungen vertraglich zwischen der Gemeinde und dem Grundstückseigentümer zu
regeln. Die Verwaltung hat deshalb eine sog. Mehrkostenvereinbarung ausgearbeitet
und legt diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Sämtliche Kosten für den Anschluss des Anwesens an die öffentliche
Abwasserbeseitigung übernimmt der Eigentümer des Grundstücks. Die geschätzten
Kosten belaufen sich auf insgesamt ca. 12.153,23 € Euro. Bedingt durch den
Anschluss an das öffentliche Abwasserbeseitigungsnetz werden darüber hinaus die
gemeindlichen Anschlussbeiträge (Abwasserkanal- und Klärbeitrag) fällig.
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Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, werden nach der Regelung der
Mehrkostenvereinbarung 50% des entstehenden Abwasserversorgungsbeitrags von
der Gemeinde übernommen. Die Kostenübernahme wird mit dem entstehenden
Abwasserkanalbeitrag verrechnet.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der Mehrkostenvereinbarung zum
Anschluss des Grundstücks Öschhof 1 in Schemmerberg an die öffentliche
Abwasserbeseitigung zu.
Lageplan Anschluss Öschhof AZV Sammler
Lageplan Wohnhaus Grundstückszusammenlegung.
Mehrkostenvereinbarung - Herrr Maier Öschhof Schemmerberg
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