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Abschluss einer Mehrkostenvereinbarung für den Anschluss des Grundstücks Öschhof 1 Gemarkung Schemmerberg an die öffentliche Abwasserbeseitigung

Angenommen20 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSchemmerhofen
Datum2026-07-06
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Beschlussvorlage Vorlage Nr.: 2026/030 Federführung: Bauen und Naturschutz Datum: 15.06.2026 Sachbearbeiter: Selina Orgaß Aktenzeichen: Sachkundiger: … Beratungsfolge Termin Behandlung Gemeinderat 15.06.2026 öffentlich Betreff: Abschluss einer Mehrkostenvereinbarung für den Anschluss des Grundstücks Öschhof 1 Gemarkung Schemmerberg an die öffentliche Abwasserbeseitigung Sachverhalt: Herr Maier, Öschhof 1 in Schemmerberg, hat einen Bauantrag für den Neubau eines Altenteil-Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Öschhof 1, Gemarkung Schemmerberg eingereicht. Aktuell erstreckt sich das Grundstück über die Flurstücke 290, 292, 293 und 295/2 der Gemarkung Schemmerberg. Im Rahmen des Bauvorhabens soll ein neues Flurstück als „Wohngrundstück“ mit ca. 2.378 m² gebildet werden. Außerdem wird vom Landratsamt Biberach der Anschluss des Anwesens an das öffentliche Abwasserbeseitigungsnetz gefordert. Das Grundstück liegt baurechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Nach § 7 der gemeindlichen Abwassersatzung wird der Anschluss von Außenbereichsgrund- stücken nur gestattet, wenn der Grundstückseigentümer auch die Kosten für den Anschluss übernimmt, die außerhalb seines Grundstücks anfallen. Um spätere Unklarheiten vorzubeugen, empfiehlt es sich die Einzelheiten der Anschlussbe- dingungen vertraglich zwischen der Gemeinde und dem Grundstückseigentümer zu regeln. Die Verwaltung hat deshalb eine sog. Mehrkostenvereinbarung ausgearbeitet und legt diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor. Finanzielle Auswirkungen: Sämtliche Kosten für den Anschluss des Anwesens an die öffentliche Abwasserbeseitigung übernimmt der Eigentümer des Grundstücks. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf insgesamt ca. 12.153,23 € Euro. Bedingt durch den Anschluss an das öffentliche Abwasserbeseitigungsnetz werden darüber hinaus die gemeindlichen Anschlussbeiträge (Abwasserkanal- und Klärbeitrag) fällig. 2026/030 Seite 1 von 2 Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, werden nach der Regelung der Mehrkostenvereinbarung 50% des entstehenden Abwasserversorgungsbeitrags von der Gemeinde übernommen. Die Kostenübernahme wird mit dem entstehenden Abwasserkanalbeitrag verrechnet. Beschlussantrag: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der Mehrkostenvereinbarung zum Anschluss des Grundstücks Öschhof 1 in Schemmerberg an die öffentliche Abwasserbeseitigung zu. Lageplan Anschluss Öschhof AZV Sammler Lageplan Wohnhaus Grundstückszusammenlegung. Mehrkostenvereinbarung - Herrr Maier Öschhof Schemmerberg 2026/030 Seite 2 von 2

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